Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung:
Gemäß Ziffer 2 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Das Investitionsprogramm 2022 bis 2025 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Haushalt 2022 als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2022 bis 2025. Die Veränderungen aus Änderungslisten und Anträgen fließen in das Investitionsprogramm ein.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen Investitionsprogramm 2022 - 2025
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