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Tagesordnung - 50. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 50. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Einheitlicher Vorrats- und Deckelbeschluss der Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach zum flächendeckenden Breitbandausbau      
Ö 4  
Bericht der Integrationsbeauftragten      
Ö 5  
Bericht zur aktuellen Situation "Flüchtlingsunterbringung"      
Ö 6  
Die Rodau in der Ortslage von Ober-Roden erlebbarer machen  
CAL/0144/15  
Ö 7  
Antrag auf Aufhebung der "Förderrichtlinien Passiv- und Nullenergiehaus" und Beschluss der neuen Förderrichtlinie "Klimaschutz im Wohnbau"  
Enthält Anlagen
VO/0040/15  
Ö 8  
Ergänzung zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau"  
VO/0076/15-1  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2)      
Ö 9.1  
"Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) - (größflächiger) Einzelhandel" (Änderungsantrag)  
FDP/0159/15  
Ö 9.2  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Änderungsantrag)  
SPD/0162/15  
Ö 9.3  
Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) - Einzelhandelskonzept für Rödermark (Änderungsantrag)  
CAL/0202/15  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 283, Marie-Curie-Straße 2, 1.028 m²  
VO/0170/15  
Ö 11  
Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2015  
Enthält Anlagen
VO/0174/15  
Ö 12  
Jahresabschluss 2014  
Enthält Anlagen
VO/0182/15  
Ö 13  
Jahresabschluss 2014 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark -T.V.-  
Enthält Anlagen
VO/0185/15  
Ö 14  
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2015 bis 2017 und Änderung der Abfallsatzung -T.V.-  
Enthält Anlagen
VO/0186/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2015 bis 2017 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2017 anzupassen.

Die Änderungssatzung wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen.

 

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2016 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2017

in [€/Jahr]

    60

93,12

    80

124,16

  120

186,24

  240

372,47

1.100

1.707,16

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2017

in [€/Entleerung]

    60

7,16

    80

9,55

  120

14,33

  240

28,65

1.100

131,32

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2016-2017

50-l-Restabfallsack

6,00

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 5 AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2016-2017

in [€/Liter x Jahr]

    Bioabfallmehrvolumen

0,40

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    24.09.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2015 bis 2017 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2017 anzupassen.

Die Änderungssatzung wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen.

 

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2016 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2017

in [€/Jahr]

    60

93,12

    80

124,16

  120

186,24

  240

372,47

1.100

1.707,16

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2017

in [€/Entleerung]

    60

7,16

    80

9,55

  120

14,33

  240

28,65

1.100

131,32

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2016-2017

50-l-Restabfallsack

6,00

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 5 AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2016-2017

in [€/Liter x Jahr]

    Bioabfallmehrvolumen

0,40

 

Herr Erster Stadtrat Rotter erläutert die Vorlage.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    06.10.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Erster Stadtrat Rotter erläutert die Neukalkulation der Abfallgebühren und die geplante Gebührenerhöhung zum 01.01.2016. Hierzu muss die Abfallsatzung geändert werden.

Hierauf erfolgt die Beschlussfassung ohne Aussprache.

 

 

Die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2015 bis 2017 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2017 anzupassen.

Die Änderungssatzung wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen.

 

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2016 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2017

in [€/Jahr]

    60

93,12

    80

124,16

  120

186,24

  240

372,47

1.100

1.707,16

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2017

in [€/Entleerung]

    60

7,16

    80

9,55

  120

14,33

  240

28,65

1.100

131,32

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2016-2017

50-l-Restabfallsack

6,00

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 5 AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2016-2017

in [€/Liter x Jahr]

    Bioabfallmehrvolumen

0,40

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                                          CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:                                          /

Enthaltung:                                          /

 

Ö 15  
Gesamt-Konzept zum Abbau des Sanierungsstaus bei den städtischen Straßen  
SPD/0190/15  
Ö 16  
Linksabbiegerspur Odenwaldstraße/Rödermarkring  
SPD/0191/15  
Ö 17  
Zins- und Schuldenmanagement der Stadt (Berichtsantrag)  
SPD/0192/15  
Ö 18  
Mängelmelder Internetseite Stadt Rödermark (Berichtsantrag)  
SPD/0193/15  
Ö 19  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 20  
Mitteilungen und Anfragen