Beschlussvorschlag:
- Die aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13. September 2011 beschlossene „Förderrichtlinien für Passiv- und Nullenergiehaus“ wird aufgehoben.
- Vorhaben auf bereits zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung veräußerten Grundstücken werden bis 31.12.2017 nach den bisherigen „Förderrichtlinien Passiv- und Nullenergiehaus“ gefördert.
- Die in der Anlage beigefügte „Förderrichtlinie Klimaschutz im Wohnbau“ wird beschlossen.
Es soll zunächst nochmals im Magistrat beraten werden. Deshalb erfolgt keine Beschlussempfehlung.