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Auszug - Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2015 bis 2017 und Änderung der Abfallsatzung -T.V.-  

 
 
50. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0186/15 Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2015 bis 2017 und Änderung der Abfallsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2015 bis 2017 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2017 anzupassen.

Die Änderungssatzung wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen.

 

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2016 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2017

in [€/Jahr]

    60

93,12

    80

124,16

  120

186,24

  240

372,47

1.100

1.707,16

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2016-2017

in [€/Entleerung]

    60

7,16

    80

9,55

  120

14,33

  240

28,65

1.100

131,32

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2016-2017

50-l-Restabfallsack

6,00

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 5 AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2016-2017

in [€/Liter x Jahr]

    Bioabfallmehrvolumen

0,40

 

Herr Erster Stadtrat Rotter erläutert die Vorlage.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.