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Beschlussvorschlag:
Die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2015 bis 2017 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2017 anzupassen. Die Änderungssatzung wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2016 festgesetzt:
Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 13 Leerungen des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)
Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)
Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 5 AbfS)
Herr Erster Stadtrat Rotter erläutert die Vorlage.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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