Bürgerinformationssystem
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1 Mitteilungen:
a) Bundes- und Landesprogramm Kommunale Infrastruktur
Herr Bürgermeister Kern gibt erste Informationen zum kommunalen Investitionspaket:
Der Bund hat im Juni 2015 ein Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Das Land Hessen hat zusätzlich ein eigenes Landesinvestitionsprogramm erarbeitet, dass letzte Woche in Wiesbaden vorgestellt wurde.
Für die Stadt Rödermark sind folgende Förderkontingente vorgesehen:
Bundesprogramm: 1.921.780 € davon 90 % BUNDES-ZUSCHUSS = 1.728.780 € davon 10 % Eigenanteil Kommune = 193.000 €, der mit einem Komplementärfinanzierungsdarlehen vom Land finanziert werden kann (WIBank-Darlehen mit 10 Jahre Laufzeit, Land übernimmt die Zinsen. Die Kommunen übernehmen lediglich die Tilgung)
Förderbereiche des Bundes:
Aufgrund der eingeschränkten grundgesetzlichen Kompetenzen des Bundes ist der Förderkatalog des Bundesprogrammes äußerst restriktiv gestaltet. Die Förderung ist beschränkt auf:
-für Krankenhäuser, -für Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung, -für Städtebau incl. altersgerechter Umbau, Barriereabbau im ÖPNV, Brachflächenrevitalisierung; -für Informationstechnologie unter bestimmten Voraussetzungen; -für die energetische Sanierung kommunaler Infrastrukturinvestitionen
-für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur -für energetische Sanierung der Schulinfrastruktur und Weiterbildungs- einrichtungen sowie für die Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Landesprogramm: Hier erhält Rödermark 598.302 € als DARLEHEN vom Land (WiBank-Darlehen mit: - 80 % Tilgungszuschuss vom Land = 478.642 € - 20 % Tilgungsanteil der Kommune = 119.660 € - 30 Jahre Laufzeit des Darlehens - 10 Jahre zinsfrei, danach für 10 Jahre Zinszuschuss von 1% vom Land zuzüglich eines Zinszuschusses aus dem Landesausgleichsstock, für die letzten 10 Jahre sind keine Zinszuschüsse vorgesehen. Wichtiger Aspekt bei der Finanzierung: Die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Darlehensaufnahme gilt als erteilt.
Förderbereiche des Landes: Da der Katalog des Bundes einige Restriktionen enthält, ist im Landesprogramm ein deutlich weiterer Katalog vorgesehen:
Elektromobilität, Barrierefreiheit)
Der weitere Zeitplan sieht wie folgt aus: - 26. November 2015 Verabschiedung des Gesetzes im Hessischen Landtag - vorgesehener Antragstermin: 30.06.2016 - Es ist im Gesetz vorgesehen, dass alle Maßnahmen förderfähig sind, die nach dem 30.06.2015 begonnen wurden und bis 31.12.2018 (im Bundesprogramm) und bis 30.06.2019 (im Landesprogramm) fertiggestellt sind.
2. Anfragen:
Keine. |
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