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Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

 
 
50. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 20
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
 
Beschluss


1              Mitteilungen:

 

a) Bundes- und Landesprogramm Kommunale Infrastruktur

 

Herr Bürgermeister Kern gibt erste Informationen zum kommunalen Investitionspaket:

 

Der Bund hat im Juni 2015 ein Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Das Land Hessen hat zusätzlich ein eigenes Landesinvestitionsprogramm erarbeitet, dass letzte Woche in Wiesbaden vorgestellt wurde.

 

r die Stadt Rödermark sind folgende Förderkontingente vorgesehen:

 

Bundesprogramm:

1.921.780 €

davon 90 % BUNDES-ZUSCHUSS    = 1.728.780 €

davon 10 %  Eigenanteil Kommune  = 193.000 €, der mit einem Komplementärfinanzierungsdarlehen vom Land finanziert werden kann (WIBank-Darlehen mit 10 Jahre Laufzeit, Land übernimmt die Zinsen. Die Kommunen übernehmen lediglich die Tilgung)

 

rderbereiche des Bundes:

 

Aufgrund der eingeschränkten grundgesetzlichen Kompetenzen des Bundes ist der Förderkatalog des Bundesprogrammes äerst restriktiv gestaltet. Die Förderung ist beschränkt auf:

 

  1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur

-für Krankenhäuser,

-für Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung,

-für Städtebau incl. altersgerechter Umbau, Barriereabbau im ÖPNV,

Brachflächenrevitalisierung;

-für Informationstechnologie unter bestimmten Voraussetzungen;

-r die energetische Sanierung kommunaler Infrastrukturinvestitionen

 

  1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

-für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

-für energetische Sanierung der Schulinfrastruktur und Weiterbildungs-

einrichtungen sowie für die Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

 

Landesprogramm:

Hier erhält Rödermark  

598.302 € als DARLEHEN vom Land

  (WiBank-Darlehen mit:

   - 80 % Tilgungszuschuss vom Land = 478.642 €

   - 20 % Tilgungsanteil der Kommune = 119.660 €

   - 30 Jahre Laufzeit des Darlehens

   - 10 Jahre zinsfrei, danach für 10 Jahre Zinszuschuss von 1% vom Land

   zuzüglich eines Zinszuschusses aus dem Landesausgleichsstock,

r die letzten 10 Jahre sind keine Zinszuschüsse vorgesehen.

Wichtiger Aspekt bei der Finanzierung:

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Darlehensaufnahme gilt als erteilt.

 

rderbereiche des Landes:

Da der Katalog des Bundes einige Restriktionen enthält, ist im Landesprogramm ein deutlich weiterer Katalog vorgesehen:

  1. Investitionen in Ganztagsschulen (Pakt für den Nachmittag)
  2. Sonstige Bildungsinfrastrukturinvestitionen
  3. Verbesserung der Mobilität (insbesondere Straßen- und Radwegebau, ÖPNV,

Elektromobilität, Barrierefreiheit)

  1. Breitbandausbau
  2. und als Auffangtatbestand: sonstige Kommunale Infrastrukturinvestitionen

 

Der weitere Zeitplan sieht wie folgt aus:

- 26. November 2015  Verabschiedung des Gesetzes im Hessischen Landtag

- vorgesehener Antragstermin: 30.06.2016

- Es ist im Gesetz vorgesehen, dass alle Maßnahmen förderfähig sind, die nach dem

30.06.2015 begonnen wurden und bis 31.12.2018 (im Bundesprogramm) und bis

30.06.2019 (im Landesprogramm) fertiggestellt sind.

 

 

2.              Anfragen:

 

Keine.