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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4. Änderung |
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VO/0070/15 |
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Ö 3 |
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Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn"
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen und Bedenken |
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VO/0080/15 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen nach ausführlicher Beratung als Stellungnahme der Stadt Rödermark. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Behörden, welche Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanverfahren vorgebracht haben, von diesem Ergebnis zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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06.05.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Herr Adler vom Planungsbüro Fischer gibt kurze Erläuterungen insbesondere zu den Themen Denkmalschutz, Schallschutz, Artenschutz, Wegeanbindungen, Entwässerung. Außerdem geht er auf die Frage der dreimaligen Offenlegung ein. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Kosten diese Verfahrens der Vorhabenträger übernimmt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen nach ausführlicher Beratung als Stellungnahme der Stadt Rödermark. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Behörden, welche Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanverfahren vorgebracht haben, von diesem Ergebnis zu unterrichten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, ALG, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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07.05.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Die Tagesordnungspunkte 8 bis 10 werden gemeinsam aufgerufen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen nach ausführlicher Beratung als Stellungnahme der Stadt Rödermark. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Behörden, welche Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanverfahren vorgebracht haben, von diesem Ergebnis zu unterrichten. Es erfolgt keine Abstimmung. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an.
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19.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die Tagesordnungspunkte 9 und 10 gemeinsam auf. Nach Erläuterungen durch Bürgermeister Kern nehmen einzelne Fraktionen zu dem geplanten Bauleitverfahren Stellung. Im Anschluss lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlagen des Magistrates wie folgt abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen nach ausführlicher Beratung als Stellungnahme der Stadt Rödermark. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Behörden, welche Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanverfahren vorgebracht haben, von diesem Ergebnis zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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Ö 4 |
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Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn", Satzungsbeschluss |
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VO/0081/15 |
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Ö 5 |
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Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau" |
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VO/0076/15 |
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Ö 6 |
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Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft |
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FWR/0085/15 |
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Ö 7 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Verkehrssituation Ortseinfahrten Messenhausen |
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SPD/0083/15 |
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Ö 8 |
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Berichtsantrag der SPD-Fraktion: "Staarnern Kutsch" |
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SPD/0090/15 |
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Ö 9 |
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Geplante Veranstaltung des HSE-Regionalmanagements: "Straßenbeleuchtungskonzept" |
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Ö 10 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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