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Herr Adler vom Planungsbüro Fischer gibt kurze Erläuterungen insbesondere zu den Themen Denkmalschutz, Schallschutz, Artenschutz, Wegeanbindungen, Entwässerung. Außerdem geht er auf die Frage der dreimaligen Offenlegung ein. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Kosten diese Verfahrens der Vorhabenträger übernimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen nach ausführlicher Beratung als Stellungnahme der Stadt Rödermark.
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Behörden, welche Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanverfahren vorgebracht haben, von diesem Ergebnis zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, ALG, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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