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Nach den Erläuterungen durch Herrn Adler vom Planungsbüro Fischer erfolgt eine kurze Diskussion insbesondere zu den Themen Biotop- und Artenschutz, Altstandorte, Altlasten, Vergnügungsstätten, Wohnnutzung, Veränderungssperre und Rückstellung von Baugesuchen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, ALG, SPD, FWR Ablehnung: Enthaltung: FDP
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