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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt: - die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „An der Rodau“.
- Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
- Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, ALG, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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