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Tagesordnung - 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Fortsetzung)  

 
 
Bezeichnung: 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Fortsetzung)
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Fr, 07.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Antrag der SPD-Fraktion: Änderung der "Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen - Änderungsantrag  
SPD/0345/12  
Ö 2  
Antrag der CDU-Fraktion und der der Fraktion AL/Die Grünen: "Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen" - Ergänzungsantrag  
CAL/0344/12  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem im Konsolidierungskonzept 2013 unter TOP 7.1 am 4.12.12 beschlossenen Konsolidierungsvolumen im KiTa-Bereich fest.

 

2.              Alle unter§ 2 Benutzungsgebühren der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen“ aufgeführten Betreuungsarten sollen maßvoll angehoben werden. (Halbtags-Platz 100,-€ statt bisher 80,-,€ 2/3-Platz 140,- € statt bisher 122,- €, Ganztagsplatz 180,- € statt bisher 151,- €. Für die Betreuungszeit von 7:00 Uhr bis max. 17:00 Uhr sollen keine Randzeiten gesondert berechnet werden. Die Geschwisterregelung bleibt erhalten.

 

3.              Für die U3-Plätze (Kinderkrippen) sollen sich die Gebühren von bisher 220 auf 260€ erhöhen. Das entspricht dem Betrag, der bisher schon von den Freien Trägern erhoben wird. Zusammen mit den Freien Trägern und den Eltern sollen in 2013 eventuelle Änderungen erörtert werden.

 

4.              Vor allen Entscheidungen sind die Elternvertreter zu beteiligen.

 

5.              Die Gebühren für die Hortplätze sollen ab 01.03.2013 von 141 € auf 160 € steigen. Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

6.              Der Magistrat wird beauftragt, zur Erreichung der Einsparvorgabe für das Jahr 2013 und die Folgejahre ergänzende Modelle auszuarbeiten und so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Neuregelung spätestens zum neuen Kindergartenjahr (August) in Kraft treten kann. Hierbei  sind insbesondere folgende Varianten zu prüfen:
a)              Grundzeiten/Randzeiten
b)              Lineare/prozentuale Erhöhung
c)              Sozial gestaffelte Gebühren
 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:             

   
    07.12.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Es folgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen. Dieser lautet wie folgt:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem im Konsolidierungskonzept 2013 unter TOP 7.1 am 4.12.12 beschlossenen Konsolidierungsvolumen im KiTa-Bereich fest.

 

2.              Alle unter§ 2 Benutzungsgebühren der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen“ aufgeführten Betreuungsarten sollen maßvoll angehoben werden. (Halbtags-Platz 100,-€ statt bisher 80,-,€ 2/3-Platz 140,- € statt bisher 122,- €, Ganztagsplatz 180,- € statt bisher 151,- €. Für die Betreuungszeit von 7:00 Uhr bis max. 17:00 Uhr sollen keine Randzeiten gesondert berechnet werden. Die Geschwisterregelung bleibt erhalten.

 

3.              r die U3-Plätze (Kinderkrippen) sollen sich die Gebühren von bisher 220 auf 260€ erhöhen. Das entspricht dem Betrag, der bisher schon von den Freien Trägern erhoben wird. Zusammen mit den Freien Trägern und den Eltern sollen in 2013 eventuelle Änderungen erörtert werden.

 

4.              Vor allen Entscheidungen sind die Elternvertreter zu beteiligen.

 

5.              Die Gebühren für die Hortplätze sollen ab 01.03.2013 von 141 € auf 160 € steigen. Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen.

 

6.              Der Magistrat wird beauftragt, zur Erreichung der Einsparvorgabe für das Jahr 2013 und die Folgejahre ergänzende Modelle auszuarbeiten und so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Neuregelung spätestens zum neuen Kindergartenjahr (August) in Kraft treten kann. Hierbei  sind insbesondere folgende Varianten zu prüfen:
a)              Grundzeiten/Randzeiten
b)              Lineare/prozentuale Erhöhung
c)              Sozial gestaffelte Gebühren
 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 3  
Enthält Anlagen
Änderung der "Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen" (II)  
Enthält Anlagen
VO/0332/12-1  
Ö 3.1  
Änderung der "Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen"
Enthält Anlagen
VO/0332/12  
Ö 4  
Verkauf des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhof Ober-Roden
VO/0313/12  
Ö 5  
Projekt Caritas: städtischer Zuschuss zu betreutem Wohnen und Demenzgruppe im Sozialzentrum, Ober-Rodener-Str. 18-20  
VO/0324/12  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Änderung der "Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer"  
Enthält Anlagen
VO/0329/12  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Änderung der "Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark"  
Enthält Anlagen
VO/0330/12  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Erlass der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0333/12