Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die vom Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorgelegten Konsolidierungsmaßnahmen (VO/0326/12) enthalten eine Einnahmeerhöhung durch die Anhebung der Spielapparatesteuer. Zu diesem Zweck wurde die Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark überarbeitet und die dort festgesetzten Gebühren angehoben.
Die geplanten Änderungen können dem beigefügten Entwurf zur Satzungsänderung entnommen werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Aufwandsteuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Rödermark gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________ Anlagen
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