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Vorlage - CAL/0344/12  

 
 
Betreff: "Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen" - Ergänzungsantrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2012 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Fortsetzung) ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 


Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem im Konsolidierungskonzept 2013 unter TOP 7.1 am 4.12.12 beschlossenen Konsolidierungsvolumen im KiTa-Bereich fest.

 

2.              Alle unter§ 2 Benutzungsgebühren der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen“ aufgeführten Betreuungsarten sollen maßvoll angehoben werden. (Halbtags-Platz 100,-€ statt bisher 80,-,€ 2/3-Platz 140,- € statt bisher 122,- €, Ganztagsplatz 180,- € statt bisher 151,- €. Für die Betreuungszeit von 7:00 Uhr bis max. 17:00 Uhr sollen keine Randzeiten gesondert berechnet werden. Die Geschwisterregelung bleibt erhalten.

 

3.              Für die U3-Plätze (Kinderkrippen) sollen sich die Gebühren von bisher 220 auf 260€ erhöhen. Das entspricht dem Betrag, der bisher schon von den Freien Trägern erhoben wird. Zusammen mit den Freien Trägern und den Eltern sollen in 2013 eventuelle Änderungen erörtert werden.

 

4.              Vor allen Entscheidungen sind die Elternvertreter zu beteiligen.

 

5.              Die Gebühren für die Hortplätze sollen ab 01.03.2013 von 141 € auf 160 € steigen. Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

6.              Der Magistrat wird beauftragt, zur Erreichung der Einsparvorgabe für das Jahr 2013 und die Folgejahre ergänzende Modelle auszuarbeiten und so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Neuregelung spätestens zum neuen Kindergartenjahr (August) in Kraft treten kann. Hierbei  sind insbesondere folgende Varianten zu prüfen:
a)              Grundzeiten/Randzeiten
b)              Lineare/prozentuale Erhöhung
c)              Sozial gestaffelte Gebühren
 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: