Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die vom Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorgelegten Konsolidierungsmaßnahmen (VO/0326/12) enthalten eine Einnahmeerhöhung durch die Anhebung der Grundsteuer B auf 450 %. Der Hessische Städte- und Gemeindebund empfiehlt als Alternative zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Haushaltssatzung den Erlass einer sogenannten Hebesatzsatzung. Zitat: Der Erlass einer Hebesatzsatzung ist in Fällen sinnvoll, in denen die Stadt eine Erhöhung der Hebesätze anstrebt und die Veranlagung auf die Grundlage eines erhöhten Hebesatzes durchführen will, ohne erst die Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung und deren anschließende Veröffentlichung abwarten zu müssen. Die Hebesatzsatzung könnte zum 01.01.2013 in Kraft treten und die Veranlagung zum 15.02.2013 bereits auf der Grundlage der erhöhten Grundsteuerhebesätze durchgeführt werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erlass einer „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer“ – Hebesatzsatzung – gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
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