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Vorlage - VO/0324/12  

 
 
Betreff: städtischer Zuschuss zu betreutem Wohnen und Demenzgruppe im Sozialzentrum, Ober-Rodener-Str. 18-20
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Erste Stadträtin   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
19.11.2012      ungeändert beschlossen   
26.11.2012      (offen)   
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.12.2012 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
07.12.2012 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Fortsetzung) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Am 8.12.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, in Höhe des Verkaufserlöses des Grundstücks, Ober-Rodener-Str. 12-16 / Mühlengrund 1-5, in Altenhilfsprojekte zu investieren.

 

Der Caritasverband Offenbach plant auf dem Grundstück Ober-Rodener-Str. 16-18 die Errichtung eines Sozialzentrums mit „Betreutem Wohnen“ und einer Wohngruppe für Demenzerkrankte.

 

Geplant sind 17 Wohnungen nach den Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung, 21 frei finanzierte Wohnungen, eine Demenzwohngruppe mit 12 Plätzen und ein Caritaszentrum für Beratung und Pflege. Alle Bewohner des Hauses sind in einem, durch die Caritas finanzierten, Quartierprojekt eingebunden und werden so eine altengerechte Hausgemeinschaft bilden können. Weiterhin stehen allen Bewohnern umfangreiche Wahlleistungen, wie z.B. Pflege oder Betreuung, zur Verfügung. Der Caritasverband Offenbach/Main e.V. investiert 520.000 € Eigenmittel in das Bauprojekt.

 

Zwischen Caritasverband und Stadt Rödermark wurde eine Bezuschussung in Höhe von 800.000 € durch die Stadt Rödermark verhandelt.

 

Die geplanten Gesamtkosten von 5.567.363 € sollen wie folgt finanziert werden:
Eigenmittel              520.000 €

Zuschuss DHW              300.000 €

Zuschuss Stadt Rödermark              800.000 €

Landesdarlehen              947.760 €

Kreditmarktmittel              2.999.603 €

Gesamt              5.567.363 €

 

Der städtische Zuschuss teilt sich wie folgt auf:

 

1.      Soziale Wohnraumförderung in Höhe von 170.000 €.
10.000 € pro Wohneinheit für 17 Wohnungen nach den Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung. Dieser Zuschuss in Höhe von 170.000 € ist für die Zuteilung des Landesdarlehens als kommunale Finanzierungsbeteiligung notwendig.

 

2.      Direkte Baukostenförderung in Höhe von 390.000 €.
Förderung der direkten Baukosten der 17 Wohnungen nach den Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung in Höhe von 390.000 €. Die Förderung der direkten Baukosten ermöglicht über die Umlage auf die einzelnen Wohnungen einen sozial verträglichen Mietpreis nach den Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung des Landes Hessen.

 

3.      Förderung der Demenzwohngruppe in Höhe von 240.000 €.
20.000 € pro Platz für die 12 geplanten Plätze in der Demenzwohngruppe. Dieser Zuschuss wird zusammen mit dem Zuschuss des Deutschen Hilfswerks als direkter Baukostenzuschuss für die Demenzwohngruppe verwendet und soll den Mietpreis pro m² erheblich senken.

 

Der städtische Zuschuss soll im Rahmen der Bauerstellung fließen und wird mit einer Vereinbarung über einen Belegungsbeirat oder ein Mitspracherecht der Stadt Rödermark bei der Belegung verknüpft. Aus der aufgezeigten Zuschussverteilung ergeben sich vorläufig folgende Kaltmieten:

 

1.      8,78 €/m² für die 17 Wohnungen nach sozialer Wohnraumförderung. Dieser Betrag ist sowohl vom Land Hessen genehmigt als auch seitens des Kreises akzeptiert.

 

2.      9,10 €/m² für die 12 Plätze in der Demenzwohngruppe. Aufgrund der baulichen Sonderausstattung kann die Miete nicht gänzlich das Niveau der Wohnungen nach sozialer Wohnraumförderung erreichen. Auch dieser Betrag pro m² ist bereits seitens des Kreises Offenbach in einem Verhandlungsgespräch akzeptiert worden.

 

3.      10,48 €/m² für die 21 frei finanzierten Wohnungen und die Räumlichkeiten des Caritaszentrums.

 

Aufgrund der notwendigen Finanzierungssicherheit des Projektes für die Kreditmittelaufnahme soll noch im Jahr 2012 eine Entscheidung über die Zuschussverteilung fallen und wegen der weiteren Antragsverfahren eine Zusage über die Zuschüsse der Stadt Rödermark für die Wohnungen nach den Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung und die Demenzwohngruppe vorliegen.

 

Finanzierung:

Im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3 Mio. € für 2013 und 2,35 Mio. € für 2014 für die Verwirklichung eines „Projekts barrierefreies Wohnen für ältere Menschen“ veranschlagt. Bei Verabschiedung des Haushaltsplans 2012 war der Stadtverordnetenversammlung bekannt, dass dieses Projekt, ursprünglich in Eigenrealisierung geplant, ggf. von einem freien Träger gebaut und von der Stadt bezuschusst wird.

Mit Stavo-Beschluss vom 9.10.2012 wurden vom Gesamtbetrag der VE für 2013 800.000 € für die Brandschutzertüchtigung der Halle Urberach gebunden. Die Verpflichtungsermächtigung für den städtischen Zuschuss für das Caritas-Projekt in der Ober-Rodener-Straße 18 – 20 können damit eingegangen werden. Der Gesamtzuschussbetrag von 800.000 € wird im Wirtschaftsplan 2013 der Kommunalen Betriebe Rödermark veranschlagt. Der in der Betriebskommission am 07.11.2012 und im Magistrat am 12.11.2012 beschlossene Entwurf des Wirtschaftsplanes der Kommunalen Betriebe 2013 ist entsprechend zu ändern.



Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die finanzielle Förderung des geplanten Sozialzentrums des Caritasverbands Offenbach/Main

·         in Höhe von 170.000 €, 10.000 € pro Wohneinheit für 17 Wohnungen, nach den Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung

·         in Höhe von weiteren 390.000 € als Förderung der direkten Baukosten der 17 Wohnungen nach den Richtlinien der sozialen Wohnraumförderung, um einen sozial verträglichen Mietpreis zu erreichen

  • in Höhe von 240.000 € als Förderung der Demenzwohngruppe für die 12 geplanten Plätze, um einen sozial verträglichen Mietpreis zu erreichen.

Der städtische Zuschuss wird mit einer Vereinbarung über einen Belegungsbeirat oder ein Mitspracherecht der Stadt Rödermark bei der Belegung verknüpft.

 

Im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3 Mio. € für 2013 und 2,35 Mio. € für 2014 für die Verwirklichung eines „Projekts barrierefreies Wohnen für ältere Menschen“ veranschlagt. Bei Verabschiedung des Haushaltsplans 2012 war der Stadtverordnetenversammlung bekannt, dass dieses Projekt, ursprünglich in Eigenrealisierung geplant, ggf. von einem freien Träger gebaut und von der Stadt bezuschusst wird.

Mit Stavo-Beschluss vom 9.10.2012 wurden vom Gesamtbetrag der VE für 2013 800.000 € für die Brandschutzertüchtigung der Halle Urberach gebunden. Die Verpflichtungsermächtigung für den städtischen Zuschuss für das Caritas-Projekt in der Ober-Rodener-Straße 18 – 20 können damit eingegangen werden. Der Gesamtzuschussbetrag von 800.000 € wird im Wirtschaftsplan 2013 der Kommunalen Betriebe Rödermark veranschlagt. Der in der Betriebskommission am 07.11.2012 und im Magistrat am 12.11.2012 beschlossene Entwurf des Wirtschaftsplanes der Kommunalen Betriebe 2013 ist entsprechend zu ändern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt:                        (HhSt.:                    )                          Auftrag-Nummer:____________


Anlagen