Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der der Fraktion AL/Die Grünen: "Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen" - Ergänzungsantrag  

 
 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Fortsetzung)
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 07.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
CAL/0344/12 "Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen" - Ergänzungsantrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es folgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen. Dieser lautet wie folgt:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem im Konsolidierungskonzept 2013 unter TOP 7.1 am 4.12.12 beschlossenen Konsolidierungsvolumen im KiTa-Bereich fest.

 

2.              Alle unter§ 2 Benutzungsgebühren der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen“ aufgeführten Betreuungsarten sollen maßvoll angehoben werden. (Halbtags-Platz 100,-€ statt bisher 80,-,€ 2/3-Platz 140,- € statt bisher 122,- €, Ganztagsplatz 180,- € statt bisher 151,- €. Für die Betreuungszeit von 7:00 Uhr bis max. 17:00 Uhr sollen keine Randzeiten gesondert berechnet werden. Die Geschwisterregelung bleibt erhalten.

 

3.              r die U3-Plätze (Kinderkrippen) sollen sich die Gebühren von bisher 220 auf 260€ erhöhen. Das entspricht dem Betrag, der bisher schon von den Freien Trägern erhoben wird. Zusammen mit den Freien Trägern und den Eltern sollen in 2013 eventuelle Änderungen erörtert werden.

 

4.              Vor allen Entscheidungen sind die Elternvertreter zu beteiligen.

 

5.              Die Gebühren für die Hortplätze sollen ab 01.03.2013 von 141 € auf 160 € steigen. Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen.

 

6.              Der Magistrat wird beauftragt, zur Erreichung der Einsparvorgabe für das Jahr 2013 und die Folgejahre ergänzende Modelle auszuarbeiten und so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Neuregelung spätestens zum neuen Kindergartenjahr (August) in Kraft treten kann. Hierbei  sind insbesondere folgende Varianten zu prüfen:
a)              Grundzeiten/Randzeiten
b)              Lineare/prozentuale Erhöhung
c)              Sozial gestaffelte Gebühren
 


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /