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Tagesordnung - 21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 30.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Erwerb des Grundstücks Dieburger Straße 29, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2 mit 338 qm von den Erben Seitz  
VO/0141/08  
Ö 5  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Lokale Verantwortung für Bildung und Ausbildung      
Ö 6  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Errichtung einer Bürger-Photovoltaikanlage in Rödermark      
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Unterstützung der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule bei ihren Ganztagsschulaktivitäten      
Ö 8  
Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes a) Antrag der SPD-Fraktion b) Interfraktioneller Änderungsantrag      
Ö 9  
Breidertschule a) Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion b) Änderungsantrag der SPD-Fraktion      
Ö 10  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: Hainchesbuckel      
Ö 11  
Videoüberwachung an den Bahnhöfen a) Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion b) Änderungsantrag der SPD-Fraktion      
Ö 12  
Bildung von Kommissionen gemäß § 72 HGO hier: Kommission "Entwicklung Ortskern Ober-Roden"  
VO/0161/08-1  
Ö 13  
Städtebaulicher Vertrag - Umwidmung des Grundstücks der Evang. Kirchengemeinde in der Erikastraße  
Enthält Anlagen
VO/0166/08  
Ö 14  
Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 "Plattenhecke, 3. Änderungsplan"  
VO/0168/08  
Ö 15  
Haushaltsplan 2009
VO/0199/08  
Ö 16  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2.09.2008 betr. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der Straße "Zum Steckengarten...." (VO/0266/07-03) hier: Widerspruch des Bürgermeisters gemäß § 63 Abs.1 Satz 1 HGO      
Ö 17  
Rechtsformwechsel der Berufsakademie Rhein-Main  
Enthält Anlagen
VO/0217/08  
Ö 18  
Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25
VO/0192/08  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an die Firma PTG Lohnverpackung GmbH (Fläche A der Anlage).

Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 30.04.2009 zur Zahlung fällig.

Die Firma PTG erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche D der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

2. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an Herrn Matthias Wagner, Bauunternehmer (Fläche B der Anlage). Der Erwerb dient der Errichtung einer Lagerhalle in Rahmen der Ansiedlung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 12 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

Herr Wagner erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche C der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten. Auch dies ist gebunden an die Erweiterung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

 

3. Die Kosten der Vermessung von ca. 4.000,00 € trägt die Stadt Rödermark.

 

4. Die Stadt Rödermark räumt die Flächen von Erdaushub und eventuell auf dem Grundstück entsorgtem Müll frei. Den Aufwuchs haben die Erwerber zu beseitigen.

 

5. Die üblichen Vertragsbedingungen wie Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren, Nutzungsverpflichtung bzw. Weiterveräußerungsverbot innerhalb von 5 Jahren und Aufpreiszahlung bei der Schaffung von Wohnraum sind in die Verträge mit aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    18.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 15 - zur Kenntnis genommen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an die Firma PTG Lohnverpackung GmbH (Fläche A der Anlage).

Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 30.04.2009 zur Zahlung fällig.

Die Firma PTG erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche D der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

2. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an Herrn Matthias Wagner, Bauunternehmer (Fläche B der Anlage). Der Erwerb dient der Errichtung einer Lagerhalle in Rahmen der Ansiedlung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 12 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

Herr Wagner erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche C der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten. Auch dies ist gebunden an die Erweiterung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

 

3. Die Kosten der Vermessung von ca. 4.000,00 € trägt die Stadt Rödermark.

 

4. Die Stadt Rödermark räumt die Flächen von Erdaushub und eventuell auf dem Grundstück entsorgtem Müll frei. Den Aufwuchs haben die Erwerber zu beseitigen.

 

5. Die üblichen Vertragsbedingungen wie Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren, Nutzungsverpflichtung bzw. Weiterveräußerungsverbot innerhalb von 5 Jahren und Aufpreiszahlung bei der Schaffung von Wohnraum sind in die Verträge mit aufzunehmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt keine Beschlussempfehlung ab.

   
    30.09.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 18 - zurückgestellt
    1

1. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an die Firma PTG Lohnverpackung GmbH (Fläche A der Anlage).
Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 30.04.2009 zur Zahlung fällig.
Die Firma PTG erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche D der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

2. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an Herrn Matthias Wagner, Bauunternehmer (Fläche B der Anlage). Der Erwerb dient der Errichtung einer Lagerhalle in Rahmen der Ansiedlung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.
Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 12 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Herr Wagner erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche C der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten. Auch dies ist gebunden an die Erweiterung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

 

3. Die Kosten der Vermessung von ca. 4.000,00 € trägt die Stadt Rödermark.

 

4. Die Stadt Rödermark räumt die Flächen von Erdaushub und eventuell auf dem Grundstück entsorgtem Müll frei. Den Aufwuchs haben die Erwerber zu beseitigen.

 

5. Die üblichen Vertragsbedingungen wie Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren, Nutzungsverpflichtung bzw. Weiterveräußerungsverbot innerhalb von 5 Jahren und Aufpreiszahlung bei der Schaffung von Wohnraum sind in die Verträge mit aufzunehmen.

   
    01.10.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    1

Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrates. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt ohne weitere Stellungnahmen über die Vorlage abstimmen:

 

1. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an die Firma PTG Lohnverpackung GmbH (Fläche A der Anlage).

    Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 30.04.2009 zur Zahlung fällig.

    Die Firma PTG erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche D der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

2. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an Herrn Matthias Wagner, Bauunternehmer (Fläche B der Anlage). Der Erwerb dient der Errichtung einer Lagerhalle in Rahmen der Ansiedlung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

    Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 12 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

    Herr Wagner erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche C der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten. Auch dies ist gebunden an die Erweiterung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

 

3. Die Kosten der Vermessung von ca. 4.000,00 € trägt die Stadt Rödermark.

 

4. Die Stadt Rödermark räumt die Flächen von Erdaushub und eventuell auf dem Grundstück entsorgtem Müll frei. Den Aufwuchs haben die Erwerber zu beseitigen.

 

5. Die üblichen Vertragsbedingungen wie Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren, Nutzungsverpflichtung bzw. Weiterveräußerungsverbot innerhalb von 5 Jahren und Aufpreiszahlung bei der Schaffung von Wohnraum sind in die Verträge mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                      /

Enthaltung:                      /

Ö 19  
Verkauf des Wohnhauses Jahnstraße 6  
VO/0200/08  
Ö 20  
Betriebskostenzuschuss Schwimmbad  
VO/0208/08  
Ö 21  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Potentialstudie erneuerbare Energien      
Ö 22  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Dienstleistungsangebote zur Einführung des neuen Müllkonzeptes      
Ö 23  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Getrennt sammeln -Vereint sparen