Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt
fest, dass Bürgermeister Roland Kern am 16.09.2008 gegen den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 2.09.2008 betreffend Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum
Herrnacker“ gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 HGO Widerspruch erhoben hat. Das
Widerspruchschreiben ist den Stadtverordneten in Kopie zur Verfügung gestellt
worden. Ebenfalls verteilt wurde ein Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, der den folgenden Wortlaut hat: Der Widerspruch des
Bürgermeisters gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
2.09.2008 bestreffend Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen
„Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der
jetzigen Siedlungsgrenze wird hiermit zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass
der Widerspruch des Bürgermeisters hinsichtlich der weiteren Durchführung des
Bauleitverfahrens für das betreffende Plangebiet zwischen „Zum
Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ keine aufschiebende
Wirkung hat. Die Stadtverordnetenvorsteherin erteilt
Bürgermeister Kern das Wort, der in der Folge den Widerspruch begründet. Den Antrag der CDU-Fraktion und der
FDP-Fraktion begründet der Stadtverordnete Michael Gensert. Nach den Stellungnahmen des Bürgermeisters
und der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion mit folgendem Ergebnis abstimmen. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU,
FDP Ablehnung: Andere
Liste/Die Grünen, SPD Enthaltung: / Die Stadtverordnetenvorsteherin erläutert
die Regelungen des § 63 HGO und stellt fest, dass nach dem Wortlaut des
Absatzes 1 dieser Bestimmung über die strittige Angelegenheit, also den
Beschluss vom 2.09.2008, nochmals zu beschließen ist. Dies geschieht aus
Rechtssicherheitsgründen ergänzend zu den bereits vorgenommenen Abstimmungen
zum Koalitionsantrag. Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest,
den am 2.09.2008 unter TOP 4a gefassten Beschluss wie folgt und lässt danach abstimmen: Im Hinblick darauf, dass der
Erlass einer Satzung gemäß § 34 BauGB ausscheidet, beschließt die
Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das
Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum
Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung A 56 „Steckengarten II“. Im Geltungsbereich liegen die
Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15, Flurstücke 87, 298/2(teilweise) und
323/3 tlw. sowie teilweise die Flurstücke 190, 191, 192, 193 und evtl. 194 (bis
zur Höhe der gegenüberliegend vorgesehenen Bebauung). Sollten sich Änderungen der
Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung
darüber befunden. Ziel der Planung ist eine
Wohnbebauung mit besonderer Förderung von Wohneigentum für junge Familien. Zur
Erreichung dieses Zieles ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU,
FDP Ablehnung: Andere
Liste/Die Grünen, SPD Enthaltung: / Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt abschließend fest, dass
die Entscheidung von 2.09.2008 mit dieser Beschlussfassung bestätigt worden
ist. Gemäß § 63 Absatz 2 HGO kann Bürgermeister Kern innerhalb einer Woche die
Beschlussfassung beanstanden. In diesem Fall gelten für das weitere Verfahren
die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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