Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 „Plattenhecke, 3.
Änderungsplan“. Der neu zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A
20.7 „Erikastraße“. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden
Flur 20 Flurstück 456. Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden. Ziel der Planung ist die Aufhebung der „Fläche für
Gemeinbedarf - Kirche -“, die Ausweisung eines Gebietes für eine
Wohnbebauung sowie für die Einrichtung eines Kinderspielplatzes. |
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