Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Dem mit der Evangelischen Kirchengemeinde erarbeiteten
städtebaulichen Vertrag über die Umwidmung des Geländes in der Erikastraße
wurde zugestimmt. Gemäß Ziffer 7 des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung ist das entsprechende Bauleitplanverfahren
einzuleiten. Es wird empfohlen den Beschluss über die Änderung des
Bebauungsplanes A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“ zu fassen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 „Plattenhecke, 3.
Änderungsplan“. Der neu zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A
20.7 „Erikastraße“. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden
Flur 20 Flurstück 456. Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden. Ziel der Planung ist die Aufhebung der „Fläche für
Gemeinbedarf - Kirche -“,die Ausweisung eines Gebietes für eine Wohnbebauung
sowie für die Einrichtung eines Kinderspielplatzes. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen Lageplan |
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