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Vorlage - VO/0166/08  

 
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag - Umwidmung des Grundstücks der Evang. Kirchengemeinde in der Erikastraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
17.09.2008 
19. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.09.2008 
21. öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
30.09.2008 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
01.10.2008 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf-städteb.Vertrag PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2007:

 

„Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche Ober-Roden mit folgenden Zielvorgaben zu führen:

 

1.            Die Evangelische Kirche Ober-Roden stellt auf ihrem Grundstück Flur 20 Nr. 456 in Rödermark, ein Gelände von ca. 500 m² für einen Spielplatz zur Verfügung.

2.            Das zur Verfügung gestellte Gelände geht in das Eigentum der Stadt Rödermark über.

3.     Die Stadt Rödermark erstellt auf der unter 1. genannten Teilfläche von 500 m² einen Spielplatz und unterhält diesen.

4.     Die Evangelische Kirche Ober-Roden erhält hierfür im Ausgleich ein gleichwertiges, baureifes Grundstück Wert im Baugebiet „Karnweg“

5.     Die Stadt Rödermark errichtet ein Wald-Spielgelände in der Nähe des Maiglöckchenpfades.

6.     Die Stadt Rödermark erstellt für das Gelände Ohr/Spalttablette ein Konzept zur Nutzung zur Freizeitgestaltung für Jugendliche.

7.     Ein Bauleitverfahren zur Umwidmung des Geländes Flur 20 Nr. 456 in Rödermark zur Wohnbebauung ist einzuleiten.

8.     Die Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke Flur 20 Nr. 456 in Rödermark sind von Seiten der Evangelischen Kirche Ober-Roden in eine Stiftung einzubringen.“

 

Die Verhandlungen mit der Evang. Kirche fanden statt. Zu den Ziffern 1, 2, 3, 7 und 8 konnte Einigung erzielt werden.

 

Hinsichtlich Ziffer 4 sind weitere Grundstücksverhandlungen erforderlich. Das Ergebnis wird nach Zustimmung zu dem städtebaulichen Vertrag in einer gesonderten Vorlage eingebracht.

 

Bezüglich der Ziffer 5 und 6 wurden entsprechende Mittel für den Haushalt 2009 angemeldet.

 

 

 

Über die Änderung des Bebauungsplanes sollte nach Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag in einer gesonderten Vorlage beschlossen werden.

 

Zur Beschlussfassung wird der Entwurf des städtebaulichen Vertrages vorgelegt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem mit der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Roden erarbeiteten städtebaulichen Vertrag über die Umwidmung des Grundstückes in der Erikastraße, Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Flurstück 456, zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

 

Städtebaulichen Vertrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf-städteb.Vertrag (34 KB) PDF-Dokument (10 KB)