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Vorlage - VO/0192/08  

 
 
Betreff: Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.09.2008 
21. öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
30.09.2008 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
01.10.2008 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Firma PTG lag dem Magistrat bereits im Dezember 2007 zur Beratung vor. Die Entscheidung wurde zurückgestellt.

 

In mehreren Verhandlungsgesprächen wurde folgendes Ergebnis erzielt:

 

·        Die Firma PTG soll nicht alleiniger Erwerber der Fläche sein, sondern Herr Matthias Wagner, Bauunternehmer, kauft Teilflächen, bebaut sie und vermietet sie an die Firma PTG.

  • Das Grundstück wird Iängs der Carl-Zeiss-Straße in 4 gleich breite Flächen aufgeteilt (je ca. 30 m  x  125 m;  siehe Anlage).
  • Fläche A rechts (Nachbar Gundlach) wird von der Fa. PTG erworben, Kaufpreisfälligkeit: bis 30.04.2009.
  • Fläche B, links neben Fläche A, wird von Herrn Wagner erworben, Kaufpreisfälligkeit: 12 Wochen nach Erfüllung aller Bedingungen.
  • Fläche C, links neben Fläche B, kann von Herrn Wagner innerhalb von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit Grundstück B zum festgesetzten Kaufpreis (100 €/qm) erworben werden.
  • Fläche D, links neben Fläche C, kann von der Fa. PTG innerhalb von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit Grundstück A zum festgesetzten Kaufpreis (100 €/qm) erworben werden
  • Sämtliche Flächen A, B C, D müssen vor FäIIigkeit des Kaufpreises von Erdablagerungen, Müll, Bäumen und Sträuchern geräumt sein; Fertigstellung: vier Wochen nach Notartermin.
  • Kaufpreis: 100 €/qm inkl. Erschließungskosten; dies gilt auch für die Kaufoptionen. Sollte der Kauf nach 5 Jahren nicht getätigt worden sein, so erhält die Stadt keine Entschädigung.
  • Die Kosten für die Vermessung der einzelnen Grundstücke trägt die Stadt.

 

Diesem Ergebnis kann nicht in allen Punkten zugestimmt werden.

Die komplette Räumung der Fläche würde Kosten in Höhe von ca. 10.000 – 15.000 € verursachen. Es sollten daher seitens der Stadt nur die Erdhügel und eventuell auf dem Grundstück entsorgter Müll entfernt werden. Der Aufwuchs müsste von den Erwerbern beseitigt werden.

 

Die üblichen Vertragsbedingungen wie Bauverpflichtung, Weiterveräußerungsverbot und Aufpreiszahlung bei der Schaffung von Wohnraum sollten im Vertrag mit aufgenommen werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an die Firma PTG Lohnverpackung GmbH (Fläche A der Anlage).

Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 30.04.2009 zur Zahlung fällig.

Die Firma PTG erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche D der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

2. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an Herrn Matthias Wagner, Bauunternehmer (Fläche B der Anlage). Der Erwerb dient der Errichtung einer Lagerhalle in Rahmen der Ansiedlung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 12 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

Herr Wagner erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche C der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten. Auch dies ist gebunden an die Erweiterung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

 

3. Die Kosten der Vermessung von ca. 4.000,00 € trägt die Stadt Rödermark.

 

4. Die Stadt Rödermark räumt die Flächen von Erdaushub und eventuell auf dem Grundstück entsorgtem Müll frei. Den Aufwuchs haben die Erwerber zu beseitigen.

 

5. Die üblichen Vertragsbedingungen wie Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren, Nutzungsverpflichtung bzw. Weiterveräußerungsverbot innerhalb von 5 Jahren und Aufpreiszahlung bei der Schaffung von Wohnraum sind in die Verträge mit aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

Anlagen

Anlagen:   Lageplan