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Vorlage - VO/0161/08-1  

 
 
Betreff: Bildung von Kommissionen gemäß § 72 HGO
hier: Kommission "Entwicklung Ortskern Ober-Roden"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.09.2008 
21. öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
30.09.2008 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
01.10.2008 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Am 24. Juni 2008 fand auf Initiative des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Standortmarketing eine Sitzung der  „Arbeitsgruppe Gewerbe im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing“ statt. Eingeladen waren u. a. Mitglieder des Gewerbevereins Rödermark und der IC Rödermark AG mit der Zielrichtung, die Situation des Gewerbes unter Berücksichtigung der Entwicklung der Ortkerne zu diskutieren.

 

In der Sitzung wurde deutlich, dass für die von der Stadtverordnetenversammlung am 17. Juni 2008 beschlossenen Maßnahmen zur Entwicklung des Ortskerns Ober-Roden frühzeitig eine Bürgerbeteiligung installiert werden sollte.

 

Die  Bildung einer Kommission nach § 72 HGO bietet hierfür die beste Grundlage:

 

Kommissionen unterstehen gemäß § 72 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dem Magistrat. Gemäß § 72 HGO bestehen Kommissionen aus dem Bürgermeister, weiteren Mitgliedern des Magistrats, Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und aus sachkundigen Einwohnern. Die weiteren Mitglieder des Magistrats sind durch den Magistrat, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie die sachkundigen Einwohner sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu wählen. Die sachkundigen Einwohner sollen auf Vorschlag der am Geschäftsbereich der Kommissionen besonders interessierten Berufs- und anderen Vereinigungen oder sonstigen Einrichtungen gewählt werden.

 

Vertreter des Magistrats in der Kommission „Entwicklung Ortskern Ober-Roden“ sind Bürgermeister Roland Kern und die Stadträte Adam Schrod und Wolfgang Schreiber. Zum Schriftführer der Kommission wird Herr Alfons Hügemann bestellt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung wählt zu Mitgliedern der Kommission „Entwicklung Ortskern Ober-Roden“:

 

a)       als Vertreter/in der Stadtverordnetenversammlung

 

          die/den Stadtverordnete/n         ________________(CDU)

 

          die/den Stadtverordnete/n ________________ (AL/Die Grünen)

 

          die/den Stadtverordnete/n         ________________(SPD)

 

          die/den Stadtverordnete/n ________________(FDP)

 

b)       als sachkundige Personen

          - Herrn Norbert Rink für die IC Rödermark AG

          - ein Vertreter des Unternehmerforums Rödermark

          - 3 Vertreter/innen des FHO im Gewerbeverein  Rödermark:

 

                                                          1._________________

 

                                                          2._________________

 

                                                          3._________________

 

          - 5 im Ortskern von Ober-Roden wohnhafte Bürger/innen:

 

                                                          1. _________________

 

                                                          2. _________________

 

                                                          3. _________________

 

                                                          4. _________________

 

                                                          5. _________________

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: