Bürgerinformationssystem
Die
Stadtverordnetenvorsteherin gibt vorab folgende persönliche Erklärung ab: „Meine
Damen und Herren, Insbesondere
die letzte Stadtverordnetenversammlung hat bei mir persönlich einen unguten Eindruck
hinterlassen. Darüber
hinaus habe ich ein sehr langes Schreiben eines Zuhörers erhalten, der sein
Befremden über diverse Verhaltensweisen geäußert hat. Ich bedanke mich an
dieser Stelle hierfür. Das Auftreten der stadtverordneten in den Sitzungen sowie
in der Öffentlichkeit sollte unbedingt der Würde des Amtes angepasst sein. Als
Stadtverordnetenvorsteherin konnte ich bisher stolz sein und immer wieder
behaupten, dass die Rödermärker Verhältnisse von einem besonderen positiven
Niveau geprägt sind. Heute muss
ich dies durchaus relativieren und appelliere an alle Beteiligten zu unserem
buchstäblich vorbildlichen Niveau zurückzukehren. Ich weiß,
dass wir dies können. In meiner Funktion
als Stadtverordnetenvorsteherin habe ich Mittel, die in den §§ 27 ff der
Geschäftsordnung geregelt sind. Dies ist zum Beispiel der Ordnungsruf bei
ungebührlichem oder ordnungswidrigem Verhalten. In § 28
Abs. 4 der GO ist geregelt, dass bei ungebührlichem oder ordnungswidrigem
Benehmen die Vorsitzende auch einen Ausschluss von den Beratungen anordnen
kann. Aber mit
diesen Mitteln muss sparsam umgegangen werden. Sie alle
kennen mich aber gut genug, um zu wissen, wann ich auf meine Möglichkeiten
zurückgreife. 1.1
Zur Beschleunigung des Sitzungsablaufes hat
der Ältestenrat in seiner Sitzung am 11.09.2008 Festlegungen getroffen, die ab
sofort – zunächst probeweise – umgesetzt werden sollen. Im Wesentlichen
handelt es sich um die folgenden Maßnahmen: - um einen möglichst pünktlichen Sitzungsbeginn
zu gewährleisten, tritt der Ältestenrat bereits um 19.00 Uhr vor der
Stavo-Sitzung zur Festlegung der Verfahrensabläufe zusammen. - Anfragen an den Magistrat werden ab sofort
grundsätzlich schriftlich beantwortet. An die Stadtverordneten wird die
jeweilige Antwort zusammen mit einer Kopie der Anfrage rechtzeitig vor der
Sitzung der Stavo verteilt. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten spätestens am
Tage vor der Sitzung die schriftliche Beantwortung der Anfragen, um evtl.
Zusatzfragen zur mündlichen Beantwortung in der Sitzung formulieren zu können. - bei Anträgen der Fraktionen, die gemäß dem
Ergebnis der Ausschussberatungen unstreitig sind, soll künftig auf
Stellungnahmen der Fraktionen verzichtet werden. Vielmehr soll ein Vertreter
der Antrag stellenden Fraktion im Rahmen der Antragsbegründung darauf
hinweisen, dass Nach den Beratungen in den Fachausschüssen Einvernehmen
besteht. In diesen Fällen soll sodann unmittelbar Abstimmung erfolgen. - die Regelungen der Geschäftsordnung
betreffend Redezeiten - Ziel dieser Maßnahmen ist es, nach
Möglichkeit die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung an lediglich einem
Sitzungsabend, also ohne zweiten Sitzungstag, komplett abzuhandeln. Die
heutige Sitzung ist rein vorsorglich auf zwei Sitzungsabende terminiert. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bitte noch einen weiteren
Punkt erläutern, welcher von mir in dieser Ältestenratsitzung am 18.09.2008
thematisiert wurde. Wie Sie wissen, werden unsere Sitzungen auf
Tonträgern aufgezeichnet. Sie dienen zur Überprüfung der Richtigkeit der
Niederschrift und sind bei Einwendungen gegen die Niederschrift der Beschlüsse
bis zu deren Unanfechtbarkeit aufzubewahren. Danach sind die Aufzeichnungen zu
löschen. Tonbandaufzeichnungen sind als Hilfsmittel
für den Schriftführer gedacht, damit dieser nachträglich noch die
festgestellten Abstimmungsergebnisse und den wesentlichen Gang der Verhandlung
abhören und damit die Genauigkeit der Niederschrift sicherstellen kann. Nicht mehr von der Zweckbestimmung des
Tonbandmitschnittes gedeckt ist jedoch ein Abhören, nur weil der Redebeitrag
eines bestimmten Stadtverordneten nochmals kontrolliert werden soll,
möglicherweise um in der politischen Auseinandersetzung damit in der
Öffentlichkeit zu agieren. Das Bundesverwaltungsgericht begründet
seine Auffassung damit, dass dies auf dem legitimen, letztlich in der
Gewährleistung der Selbstverwaltung durch Artikel 28 Abs. 1 GG verankerten
öffentlichen Interesse darin liegt, dass die Willensbildung des Rates als
demokratisch legitimierter Gemeindevertretung ungezwungen, freimütig und in
aller Offenheit verläuft. Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass ich ein Abhören der
Tonbandaufzeichnungen lediglich für die Überprüfung der Beschlüsse zulassen
kann. Ein Wortprotokoll der Redebeiträge ist
unmöglich. Sollte ich dies zugesagt haben, so habe ich
mich geirrt. 1.2 In der heutigen Sitzung soll über die
Tagesordnungspunkte 1.3 Der Tagesordnungspunkt 5 soll in der
heutigen Sitzung nicht behandelt werden, da noch Beratungsbedarf besteht. Der Antrag
der AL/Die Grünen bleibt jedoch weiter im Geschäftsgang. 1.4 Auf Ihren Tischen ausgelegt finden Sie vor: - die schriftliche Beantwortung des Magistrats
zu der Anfrage der AL/Die Grünen zum
Thema ‚Ehemalige Esso-Tankstelle in der Frankfurter Straße - zu Top 16 den Text des
Bürgermeister-Widerspruches und des Beschlusswortlauts der Stavo-Entscheidung
vom 2.9.2008 - einen neu gefassten Beschlussvorschlag zu To
17“ |
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