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Auszug - Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25  

 
 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 30.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0192/08 Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
 
Beschluss

1

1. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an die Firma PTG Lohnverpackung GmbH (Fläche A der Anlage).
Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 30.04.2009 zur Zahlung fällig.
Die Firma PTG erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche D der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

2. Die Stadt Rödermark verkauft eine Teilfläche von ca. 3.750 qm aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Nr. 280/7 und 238/6, Carl-Zeiss-Straße 15-25, an Herrn Matthias Wagner, Bauunternehmer (Fläche B der Anlage). Der Erwerb dient der Errichtung einer Lagerhalle in Rahmen der Ansiedlung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.
Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten und ist bis spätestens 12 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Herr Wagner erhält eine Kaufoption für weitere ca. 3.750 qm (Fläche C der Anlage) für die Dauer von 5 Jahren nach Kaufpreisfälligkeit der ersten Teilfläche zum Preis von 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten. Auch dies ist gebunden an die Erweiterung der Firma PTG Lohnverpackung GmbH.

 

3. Die Kosten der Vermessung von ca. 4.000,00 € trägt die Stadt Rödermark.

 

4. Die Stadt Rödermark räumt die Flächen von Erdaushub und eventuell auf dem Grundstück entsorgtem Müll frei. Den Aufwuchs haben die Erwerber zu beseitigen.

 

5. Die üblichen Vertragsbedingungen wie Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren, Nutzungsverpflichtung bzw. Weiterveräußerungsverbot innerhalb von 5 Jahren und Aufpreiszahlung bei der Schaffung von Wohnraum sind in die Verträge mit aufzunehmen.