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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bericht der Wirtschaftsförderung |
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Ö 3 |
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Bericht zum 3. Quartal 2024 |
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VO/0296/24 |
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Ö 4 |
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Berichtsantrag der FDP-Fraktion: Finanzsituation der Stadt Rödermark |
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FDP/0322/24 |
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VORLAGE |
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Berichtsantrag: Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, im zuständigen Fachausschuss ausführlich zu berichten: - Fragen zu Steigerungen / Zuwachs bei den Erträgen
Sind die angegebenen beziehungsweise geschätzten Prozentsätze für 2024 (Trend) erfüllt worden? Sind die Erwartungen für 2025 nach aktuellem Kenntnisstand nach wie vor realistisch? - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (jeweils nach Finanzplanungserlass vom Oktober 2023 (in Klammern: Jahresabschluss 2023 im Vergleich zu Haushaltsansatz 2024 ): Steigerung 2024: 7,5 %
(6,2 %), Steigerung 2025: 7,0 % - Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
Steigerung 2024: 6,5 % (5,0 %), Steigerung 2025: 3 % - Gewerbesteuer:
Rückgang 2024: 3,5 % (-1,4 %), Steigerung 2025: 6,5 % - Schlüsselzuweisung:
Im Haushaltsplan wird mit einer Einwohnerzahl zum Stand 31.12.2022 gerechnet. Nach den im Juli 2024 veröffentlichten Zahlen des Zensus 2022 wurde die Einwohnerzahl von Rödermark um 278 Personen nach unten korrigiert. Inwieweit verändern die neuen Einwohnerzahlen die Höhe der Schlüsselzuweisungen in den Planjahren 2024 und 2025? - Fragen zum „Bericht zum 3. Quartal 2024“
- Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 2 Ergebnisrechnungen dargestellt. Die eine Ergebnisrechnung weist für den Betrachtungszeitraum (Jan. -Sept. 24) Erträge in Höhe von 49.911 T€ auf (Seite 2), während die anderen Erträge in Höhe von 56.112 T€ ausweist (Seite 3).
- Wie setzen sich die beiden Ertragspositionen zusammen bzw. wie unterscheiden sich diese voneinander?
- Welche Bestandteile der Ertragspositionen gehen wie in das Finanzergebnis ein?
- Im Bericht zum 3. Quartal 2024 wird der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (Pos. 380) mit 14.438 T€ angegeben. Im Bericht zum 1. Halbjahr 2024 wird dieser Wert mit 8.002 T€ angegeben. Im Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 beträgt dieser Wert ebenfalls 14.438 T€, ohne dass sich dieser Wert aus dem Haushalt 2023 überleiten lässt. Im Jahresabschluss 2023 wird der Endbestand an Zahlungsmitteln (Pos 400) mit 10.713 T€ angegeben.
- Warum gibt es unterschiedliche Werte für den Liquiditätsbestand zu Beginn des Jahres 2024?
- Welcher Wert ist der tatsächlich richtige?
- Im „Bericht zum 3. Quartal 2024“ werden bei der Finanzrechnung Einzahlungen in Höhe von 50.099 T€ ausgewiesen und Auszahlungen in Höhe von -57.395 T€. Damit liegen die Einzahlungen deutlich unter dem geplanten Werten.
- Welche Einzahlungen sind hier besonders betroffen?
- Wie sieht die Prognose für die Einzahlungen für das 4. Quartal 2024 aus?
- Welches Ziel erscheint hinsichtlich der Einzahlungen für das Jahr 2024 noch erreichbar?
- Laut Quartalsbericht hat 2024 bereits ein erheblicher Liquiditätsabfluss stattgefunden (ca. 8,5 Mio. € per 30.09.2024). Hinzu kommt die Unsicherheit über den tatsächlichen Wert zu Beginn des Jahres und die schlechte Situation auf der Einnahmen-Seite.
- Ist die Liquidität für das 4. Quartal ausreichend sichergestellt?
- Aller Voraussicht nach wird die Liquidität am Ende des Jahres 2024 geringer sein als geplant. Für das Jahr 2025 wurde mit einem leicht positiven Finanzergebnis von +219 T€ (Pos .390) geplant, wobei mit deutlich steigenden Einnahmen (+ ca. 10 Mio. €) gerechnet wurde.
- Wie sieht die aktuelle Prognose für die Liquidität für das Jahr 2025 aus?
- Ist die Liquidität auch unter den aktuellen Bedingungen ausreichend sichergestellt?
- Können die angekündigten und erwarteten Investitionen mit den vorhandenen Kreditermächtigungen und der vorhandenen Liquidität 2025 vollumfänglich durchgeführt werden?
- Es zeigen sich große zeitliche Verschiebungen im Bereich der Investitionen. Schon 2023 waren Auszahlungen für Investitionen (Pos. 280) in Höhe von 13.424 T€ geplant, realisiert davon wurden 3.956 T€. Im Bericht zum 3. Quartal 2024 werden 14.060 T€ als geplante Summe ausgewiesen, realisierte davon wurden per 30.09.2024 nur 2.811 T€, also etwa 20%. Für 2025 sind wiederum neue Investitionen in Höhe von 5.058 T€ geplant.
- In welcher Größenordnung wurden für 2023 etatisierte Investitionen 2024 durchgeführt?
- Welche Investitionen genau sind von dem Rückstau im Jahr 2024 betroffen?
- Kann dieser Rückstau aufgeholt werden und bis wann könnte das erfolgt sein?
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Ö 5 |
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Zuschüsse für die Musikschule Rödermark e.V
hier: Aufhebung der Haushaltssperre |
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VO/0307/24 |
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Ö 6 |
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Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark - 2. Änderung - |
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VO/0310/24 |
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Ö 7 |
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Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark - 3. Änderung - |
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VO/0308/24 |
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Ö 8 |
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Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans nach § 13 Abs. 1 des Hessischen Energiegesetzes |
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VO/0314/24 |
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Ö 9 |
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Abschluss eines "öffentlich-rechtlichen Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi" zwischen den Kommunen Rödermark, Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen gemäß § 54 VwVfG |
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VO/0315/24 |
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Ö 10 |
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Grundstückstausch Volksbank-Parkplatz |
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VO/0306/24 |
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Ö 11 |
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Jahresabschluss 2023 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark |
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VO/0277/24 |
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Ö 12 |
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Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung |
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VO/0292/24 |
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Ö 13 |
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Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark" |
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VO/0312/24 |
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Ö 14 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark |
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FDP/0168/24 |
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Ö 15 |
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Antrag der Fraktion FWR: Änderung Richtlinien Förderung von Mini-PV Anlagen ("Balkonkraftwerke") |
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FWR/0259/24 |
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Ö 16 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden |
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FDP/0261/24 |
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Ö 17 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 18 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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