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Gemäß der Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung des Hessischen Energiegesetzes § 13 Abs. 1 sind alle Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet, zur Erreichung der Energie- und Klimaziele, eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln. Diese ist fortlaufend zu aktualisieren und zu veröffentlichen.
Die kommunale Wärmeplanung ist zunächst eine unverbindliche Fachplanung. Sie ist jedoch ein zentrales Instrument für die Transformation der Energieversorgung und des Gebäudebestandes zur Erreichung der Klimaneutralität bei der Versorgung mit Wärme.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Stadt Rödermark bereits eine Konnexitätszahlung in Höhe von 18.915,65 € vom Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum erhalten.
Folgende Elemente sind Bestandsteil einer kommunalen Wärmeplanung • Bestandsanalyse • Potentialanalyse • Zielszenarien inkl. • Nutzung erneuerbarer Energien • Möglichkeiten der Nahwärmeversorgung • Einteilung des Stadtgebietes in verschiedenen Eignungsgebiete • Umsetzungskonzept
Aktuell bereiten wir eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbar-Kommunen Mühlheim am Main, Obertshausen und Rodgau im sogenannten „Konvoi-Verfahren“ vor.
Das Thema und die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Zusammenarbeit ist Gegenstand eines separaten Beschlusses.
Geplant ist es, ein Planungsbüro mit der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die oben genannten Kommunen über 4 Lose zu beauftragen. Die Kosten der Dienstleistungen, die alle 4 Kommunen betreffen, werden nach der Einwohnerzahl aufgeteilt. Alle restlichen Leistungen werden über die Lose abgerechnet.
Beschlussvorschlag:
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des § 13 Abs. 1 des Hessischen Energiegesetzes soll ein kommunaler Wärmeplan für Rödermark erstellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen
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