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Sachverhalt/Begründung: Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.
Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr. 13 EigBGes bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 wurden im freihändigen Vergabeverfahren insgesamt sechs Angebote angefordert, wovon eins fristgemäß eingegangen ist. Die anderen fünf Wirtschaftsprüfer haben kein Angebot abgegeben.
Das Angebot der GBZ Revisions und Treuhand AG ist wirtschaftlich und entspricht im Wesentlichen den Kosten für die Prüfung der Jahresabschlussprüfungen der Vorjahre.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die GBZ Revisions und Treuhand AG, Kassel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ für EUR 12.600 Euro netto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja Haushaltsmittel stehen unter Konto 677201 bereit. Anlagen
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