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Vorlage - VO/0277/24  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2023 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
21.11.2024 
29. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
03.12.2024 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kommunale Betriebe Rödermark JAP 31.12.2023  

Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 (3) Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2023 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 20. Juni 2024 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel.

 

Dem Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 18. September 2024 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftspfungsgesellschaft, erteilt.

 

Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2023 insgesamt EUR 380.628,01.

 

Die kommissarische Betriebsleitung empfiehlt den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

 

 

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

311.171,32

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Verlust

-119.337,14

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-776.208,88

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-756.893,96

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld

Gebäudewirtschaft

 

Verlust

 

-716.161,90

 

Entnahme aus der Rücklage

 

Jahresverlust

-2.057.430,56

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der GBZ Revisions und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, versehenen Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der kommissarischen Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Gewinn

311.171,32

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Verlust

-119.337,14

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-776.208,88

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-756.893,96

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld

Gebäudewirtschaft

 

Verlust

 

-716.161,90

 

Entnahme aus der Rücklage

 

Jahresverlust

-2.057.430,56

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

Nein


Anlagen
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 (GBZ Revisions und Treuhand AG)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kommunale Betriebe Rödermark JAP 31.12.2023 (5976 KB)