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Sachverhalt/Begründung: Ein aktueller Rechtsstreit hat im Bereich der Regelungen des § 13 „Abmeldung und Ausschluss“ dazu geführt, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund die Anpassung an die aktuelle Mustersatzung dringend empfohlen hat.
In diesem Zusammenhang wurden ebenso die §§ 1 (Träger und Rechtsform) und 2 (Aufgaben) und der § 14 (Gespeicherte Daten) an die Formulierungen der Mustersatzung angepasst.
Eine weiterführende Anpassung der restlichen Paragraphen an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist im Frühjahr 2025 geplant.Ki Beschlussvorschlag:
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
- Synopse zur Darstellung der geplanten Änderungen - Entwurf der Änderungssatzung
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