Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Zur Erstellung des Wärmeplans soll ein leistungsfähiges Fachbüro beauftragt werden. Im Hinblick auf die umfangreichen und komplexen Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz sowie der Tatsache, dass nun bundesweit alle Kommunen die gleiche Pflicht haben, beabsichtigen die Kommunen Rödermark, Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen im Bereich der kommunalen Wärmeplanung zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit umfasst vorrangig die Ausschreibung der entsprechenden Dienstleistungen. Es sollen zudem weitere Synergien (z.B. gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit in der Sache) genutzt werden.
Die wesentlichen Vertragsbedingungen lauten:
Gegenstand des Vertrags ist die gemeinsame Durchführung eines transparenten und wettbewerblichen Vergabeverfahrens zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters für die Erstellung des Wärmeplans. Aufgrund der Vergabe nach Einzellosen besteht die Möglichkeit, dass die Kommunen unterschiedliche Dienstleister zu beauftragen haben.
Ziel ist es, für jede beteiligte Kommune einen individuellen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Im Bearbeitungsprozess sowie ggf. darüberhinausgehend sollen mögliche inhaltliche Synergien genutzt werden.
Organisationsstruktur: Die beteiligten Kommunen bilden zur Beratung und Koordination eine Steuerungsgruppe. Weiterhin werden eine Projektleitung und zugleich Leitung der Steuerungsgruppe benannt. Die Leitung wird von der Stadt Rodgau übernommen.
Finanzierung: Gemäß des Vertrags wird eine gemeinsame Ausschreibung mit 4 Losen (je Kommune ein Los) angestrebt. Somit ist sichergestellt, dass die jeweilige Kommune die konkreten Kosten der Wärmeplanung je Einzellos zu tragen hat. Für die Ausschreibungsleistung über die Vergabestelle der Stadt Rodgau entstehen den anderen Kommunen keine Kosten.
Für den Fall, dass ein Dienstleister mehrere Vertragskommunen betreut, werden darüberhinausgehende gemeinsame Leistungen gemäß Vertrag von den beteiligten Kommunen prozentual entsprechend der Einwohnerzahl übernommen.
Beschlussvorschlag:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag (siehe Anlage) wird gemäß den in der Sachdarstellung genannten Vertragsbedingungen abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen
2024-10-31 Finaler Entwurf-Kooperationsvertrag
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