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Vorlage - VO/0315/24  

 
 
Betreff: Abschluss eines "öffentlich-rechtlichen Vertrags über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi" zwischen den Kommunen Rödermark, Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen gemäß § 54 VwVfG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Umwelt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
20.11.2024 
29. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
21.11.2024 
29. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
03.12.2024 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2024-10-31 FINALER ENTWURF-Kooperationsvertrag  

Sachverhalt/Begründung:
 

Zur Erstellung des Wärmeplans soll ein leistungsfähiges Fachbüro beauftragt werden. Im Hinblick auf die umfangreichen und komplexen Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz sowie der Tatsache, dass nun bundesweit alle Kommunen die gleiche Pflicht haben, beabsichtigen die Kommunen Rödermark, Rodgau, Mühlheim am Main und Obertshausen im Bereich der kommunalen Wärmeplanung zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit umfasst vorrangig die Ausschreibung der entsprechenden Dienstleistungen. Es sollen zudem weitere Synergien (z.B. gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit in der Sache) genutzt werden.

 

Die wesentlichen Vertragsbedingungen lauten:

 

Gegenstand des Vertrags ist die gemeinsame Durchführung eines transparenten und wettbewerblichen Vergabeverfahrens zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters für die Erstellung des Wärmeplans. Aufgrund der Vergabe nach Einzellosen besteht die Möglichkeit, dass die Kommunen unterschiedliche Dienstleister zu beauftragen haben.

 

Ziel ist es, für jede beteiligte Kommune einen individuellen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Im Bearbeitungsprozess sowie ggf. darüberhinausgehend sollen mögliche inhaltliche Synergien genutzt werden.

 

Organisationsstruktur: Die beteiligten Kommunen bilden zur Beratung und Koordination eine Steuerungsgruppe. Weiterhin werden eine Projektleitung und zugleich Leitung der Steuerungsgruppe benannt. Die Leitung wird von der Stadt Rodgau übernommen.

 

Finanzierung: Gemäß des Vertrags wird eine gemeinsame Ausschreibung mit 4 Losen (je Kommune ein Los) angestrebt. Somit ist sichergestellt, dass die jeweilige Kommune die konkreten Kosten der Wärmeplanung je Einzellos zu tragen hat. Für die Ausschreibungsleistung über die Vergabestelle der Stadt Rodgau entstehen den anderen Kommunen keine Kosten.

 

r den Fall, dass ein Dienstleister mehrere Vertragskommunen betreut, werden darüberhinausgehende gemeinsame Leistungen gemäß Vertrag von den beteiligten Kommunen prozentual entsprechend der Einwohnerzahl übernommen.


 


Beschlussvorschlag:

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag (siehe Anlage) wird gemäß den in der Sachdarstellung genannten Vertragsbedingungen abgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 

 


Anlagen

 

2024-10-31 Finaler Entwurf-Kooperationsvertrag
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-10-31 FINALER ENTWURF-Kooperationsvertrag (150 KB)