Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde folgendes festgelegt: „Die Freigabe des Zuschusses für die Musikschule Rödermark e.V., sofern und soweit der Betrag von 69.000,- EUR überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.“
Mit Schreiben vom 25. Oktober 2024 legte die Musikschule Rödermark e.V. die Betriebseinnahmen und -ausgaben für die Jahre 2023 und 2024 dar (vgl. Anlage). Die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“, das die Festanstellung der Lehrkräfte an Musikschulen vorgibt, werden sichtbar. Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt Haushaltsmittel in Höhe von 69.000,- EUR für die Musikschule Rödermark e.V frei.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Anlage: Betriebseinnahmen und -ausgaben für die Jahre 2023 und 2024
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||