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Vorlage - VO/0307/24  

 
 
Betreff: Zuschüsse für die Musikschule Rödermark e.V
hier: Aufhebung der Haushaltssperre
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:5/1
Federführend:Fachbereich 5   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
21.11.2024 
29. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltsplan Musikschule 2024 mit Abschluss 2023  

Sachverhalt/Begründung:
 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde folgendes festgelegt:

Die Freigabe des Zuschusses für die Musikschule Rödermark e.V., sofern und soweit der Betrag von 69.000,- EUR überschritten wird, wird mit einer Haushaltssperre versehen. Der Beschluss zur Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt durch den Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.

 

Mit Schreiben vom 25. Oktober 2024 legte die Musikschule Rödermark e.V. die Betriebseinnahmen und -ausgaben für die Jahre 2023 und 2024 dar (vgl. Anlage). Die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“, das die Festanstellung der Lehrkräfte an Musikschulen vorgibt, werden sichtbar.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt Haushaltsmittel in Höhe von 69.000,- EUR r die Musikschule Rödermark e.V frei.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja /


Anlage:  Betriebseinnahmen und -ausgaben für die Jahre 2023 und 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan Musikschule 2024 mit Abschluss 2023 (127 KB)