Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die aktuelle Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark enthält in § 6 die folgenden Festsetzungen.
§ 6 Bewirtschaftung von Veranstaltungen
(1) Die Bewirtschaftung (Speisen & Getränke) aller Veranstaltungen, die in der Kulturhalle stattfinden, erfolgt grundsätzlich über den Pächter der Kulturhalle. (2) Dies gilt nicht für Veranstaltungen der Stadt Rödermark – mit Ausnahme der Veranstaltungen des städtischen Kulturprogrammes -, ebenso nicht für Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen aus Rödermark und auch nicht für Veranstaltungen Rödermärker Vereine. In diesen Fällen soll der Pächter aber eine Anfrage erhalten. (3) Die Durchführung von Veranstaltungen mit Eigenbewirtschaftung durch Privatpersonen und gewerbliche Nutzer ist grundsätzlich nicht zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Magistrat. (4) Bei allen Veranstaltungen mit Eigenbewirtschaftung ist die Anmietung der Vereinsküche zwingend erforderlich.
Diese Festsetzungen entsprechen nicht der aktuellen Handlungsweise, aus diesem Grund soll dieser Paragraph durch Satzungsänderung gestrichen werden.
Beschlussvorschlag:
Die 3. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
- Entwurf der Änderungssatzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||