Die FDP Fraktion fragt dazu gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1.) Ist dem Magistrat der geschilderte Sachverhalt bekannt? Kann der Magistrat bestätigen, dass es an diesem Standort einen Mehraufwand bzgl. illegaler Abfallentsorgung und Vermüllung im Vergleich zu anderen Standorten von Sammelbehältern gibt?
2.) Hat die illegale Abfallentsorgung an dieser Stelle in den letzten Jahren zugenommen?
3.) Gibt es weitere Sammelcontainer oder andere Stellen im Stadtgebiet, die ein ähnliches Vermüllungsproblem aufweisen?
4.) Sieht der Magistrat einen kausalen Zusammenhang zwischen dem geschilderten
Sachverhalt und den nahen Flüchtlingsunterkünften in der Odenwaldstr. Und Maybachstraße?
5.) Unabhängig von Punkt 3: Auf welche Art und Weise werden neuankommende
Flüchtlinge auf die in Rödermark etablierten Standards und Regeln der Abfallentsorgung hingewiesen? Wie sind die Erfahrungen bzgl. Mülltrennung und Müllvermeidung in den Sammelunterkünften?