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Sachverhalt/Begründung:
Durch den Bebauungsplan „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Bebauung bislang unbebauter Grundstücke und – nach dem Abbau einer Freileitung – für die Aufhebung der damit verbundenen bisherigen baulichen Beschränkungen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Nördlich Hanauer Straße“ in allen seinen Festsetzungen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
Zur Beschleunigung des Planverfahrens sollen gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeits- sowie die Behördenbeteiligung gleichzeitig durchgeführt werden. Zur Billigung der Entwurfsfassung kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger (Praxisgemeinschaft). Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3, 109/3, 109/4, 110/2, 110/3, 111/3, 111/4 und 112/3 bis 112/12.
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
- Planbild - textliche Festsetzungen - Bestandskarte - Begründung - Artenschutzbericht
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