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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bebauungsplan A34 "Südlich der Heinrich-Heine-Straße"
Beschluss über die öffentliche Auslegung |
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VO/0126/17 |
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Ö 3 |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan
A 20.8 "In der Plattenhecke 2a"
Beschluss über die öffentliche Auslegung |
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VO/0127/17 |
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Ö 4 |
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Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen |
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VO/0072/17 |
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Ö 4.1 |
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Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen |
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FDP/0144/17 |
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Ö 5 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Sammelcontainer Odenwaldstraße |
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FDP/0101/17 |
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Ö 6 |
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Rödermarkplan; Weiteres Verfahren -Tischvorlage- |
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Ö 7 |
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Antrag der Fraktion FWR: Stadtpark "Die Grüne Mitte" |
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FWR/0087/17 |
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Ö 7.1 |
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Konkurrierender Hauptantrag der FDP-Fraktion: Stadtpark "Die Grüne Mitte" |
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FDP/0111/17 |
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Ö 7.2 |
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Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Stadtpark die "Grüne Mitte" |
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CAL/0087_1/17 |
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Ö 8 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Sicherung der Grünen Mitte |
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CAL/0133/17 |
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Ö 9 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Sofortprogramm für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum in Rödermark |
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SPD/0125/17 |
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Ö 10 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Wohnungsbau im Bestand |
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CAL/0137/17 |
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Ö 11 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln |
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CAL/0134/17 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich der Odenwaldstraße / südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz oder teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen. Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4 Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig. Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen. Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in Betracht kommen. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind, finden in der Grünen Mitte statt. Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen auf Grundlage städtebaulicher Verträge zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung
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27.06.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 14 - zurückgestellt |
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Der Antrag der CDU-Fraktion nd der Fraktion AL/Die Grünen wird geschoben und bleibt im Geschäftsgang.
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22.08.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 8 - zur Kenntnis genommen |
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Dieser Tagesordnungspunkt wird ergänzt durch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Herr Gerl erläutert den Antrag der Fraktionen CDU und AL/Die Grünen. Nach intensiver Diskussion erfolgt keine Abstimmung in der heutigen Sitzung. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird bis zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsauschusses überarbeitet werden.
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05.09.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 13 - geändert beschlossen |
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Auf der Grundlage der Ausschussberatungen wird der Beschlussvorschlag um den letzten Absatz erweitert. Ebenso werden im vorletzten Absatz die Worte „nach Möglichkeit“ eingefügt. Vertreter aller Fraktionen nehmen vor der Abstimmung Stellung zum Sachverhalt. Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich der Odenwaldstraße / südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz oder teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen. Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4 Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig. Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen. Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in Betracht kommen. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind, finden nach Möglichkeit in der Grünen Mitte statt. Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen auf Grundlage städtebaulicher Verträge zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung:CDU (10), AL/Die Grünen (8), SPD (2), FWR (3) Ablehnung:/ Enthaltung:FDP (4)
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Ö 12 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Gewerbegebiet "Hainchesbuckel" |
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CAL/0135/17 |
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Ö 13 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Gewerbegebiet "Kapellenstraße" |
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CAL/0136/17 |
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Ö 14 |
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Antrag der FDP-Fraktion: A3 zügig ausbauen - AUCH Offenbacher Kreuz bis Anschlussstelle Hanau |
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FDP/0130/17 |
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Ö 15 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 16 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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