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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bebauungsplanentwurf A 40 "An der Rodau"
Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
(Abwägungsprotokoll) |
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VO/0210/16 |
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Ö 3 |
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Beschlussfassung des Bebauungsplanes A 40, "An der Rodau" als Satzung
(Satzungsbeschluss)
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VO/0211/16 |
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Ö 4 |
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Berichtsantrag der SPD Fraktion zu vollgelaufenen Kellern im Breidert |
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SPD/0192/16 |
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Ö 5 |
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Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße:
1. Nachtrag zur Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel |
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VO/0070/14-1 |
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Ö 6 |
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Verkauf der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 5 Nr. 56/2 und Teilflächen aus Flur 5 Nrn. 31/2, 49/1 und 53, sowie Flur 4 Nr. 9/2, insg. 9.191 qm -Firma Amprion- |
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VO/0208/16 |
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Ö 7 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen/Andere Liste: "Grüne Mitte" Bestandsaufnahme und Perspektiven |
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CAL/0163/16 |
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Ö 8 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Neue Siedlungs- und Gewerbeflächen in Rödermark |
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FDP/0160/16 |
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Ö 9 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark 2030 - Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern |
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SPD/0164/16 |
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Ö 10 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen/Andere Liste: Erstellen eines Rödermark-Plan |
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CAL/0220/16 |
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Ö 11 |
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Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Ausgleich für verlorene Gewerbegebiete |
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FWR/0222/16 |
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Ö 12 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Gewerbeausgleichsflächen - Business Points |
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FDP/0225/16 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für alle zukünftigen Projekte, deren Realisierung eine Nutzungsänderung i.S.d. BauNVO dahingehend mit sich bringt, dass vormalige Gewerbeflächen (Gewerbegebiet oder Mischgebiet) hin zu reiner Wohnnutzung oder Mischgebiet mit vorrangiger Wohnnutzung umgewidmet werden (müssen), wird zeitgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet eine in der Größenordnung korrespondierende Gewerbeausgleichfläche geschaffen - durch Neuausweisung unterhalb der für den RegFNP erheblichen qm-Zahl oder ebenfalls Nutzungsänderung. Zu keiner Zeit nach der Beschlussfassung darf die Summe aller baurechtlich für Gewerbe vorgesehener Flächen kleiner sein als zum Zeitpunkt des Beschlusses. Gedanklich angelehnt werden soll das neue Modell der Gewerbeausgleichsflächen an die Systematik der Naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; ein einfaches Punktesystem (z.B. „Business Points“ - 1qm wegfallende bestehende Gewerbefläche = 1 qm neu zu schaffende Gewerbefläche) ist hierfür denkbar. Aufgabe des Magistrates soll/muss es zukünftig sein, bei jedem Vorhaben, welches bestehende Gewerbefläche um-/entwidmet, gleichzeitig und automatisch einen parallelen Vorschlag für die zeitgleiche Schaffung entsprechender Gewerbeausgleichsflächen an anderer Stelle im Gemarkungsgebiet vorzulegen. Sollte zum Zeitpunkt der Um-/Entwidmung ein positiver Saldo hinsichtlich der Gewerbeausgleichsflächen vorhanden sein, ist eine entsprechende Verrechnung darzulegen; ein Negativsaldo darf nicht länger als 12 Monate nach der letzten Verrechnungsdarlegung bestehen bleiben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung
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07.09.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 12 - zurückgestellt |
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08.09.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 8 - zur Kenntnis genommen |
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20.09.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 9 - zurückgestellt |
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Der Antrag bleibt im Geschäftsgang und wird geschoben.
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28.09.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 7 - zurückgestellt |
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29.09.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 8 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für alle zukünftigen Projekte, deren Realisierung eine Nutzungsänderung i.S.d. BauNVO dahingehend mit sich bringt, dass vormalige Gewerbeflächen (Gewerbegebiet oder Mischgebiet) hin zu reiner Wohnnutzung oder Mischgebiet mit vorrangiger Wohnnutzung umgewidmet werden (müssen), wird zeitgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet eine in der Größenordnung korrespondierende Gewerbeausgleichfläche geschaffen - durch Neuausweisung unterhalb der für den RegFNP erheblichen qm-Zahl oder ebenfalls Nutzungsänderung. Zu keiner Zeit nach der Beschlussfassung darf die Summe aller baurechtlich für Gewerbe vorgesehener Flächen kleiner sein als zum Zeitpunkt des Beschlusses. Gedanklich angelehnt werden soll das neue Modell der Gewerbeausgleichsflächen an die Systematik der Naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; ein einfaches Punktesystem (z.B. „Business Points“ - 1qm wegfallende bestehende Gewerbefläche = 1 qm neu zu schaffende Gewerbefläche) ist hierfür denkbar. Aufgabe des Magistrates soll/muss es zukünftig sein, bei jedem Vorhaben, welches bestehende Gewerbefläche um-/entwidmet, gleichzeitig und automatisch einen parallelen Vorschlag für die zeitgleiche Schaffung entsprechender Gewerbeausgleichsflächen an anderer Stelle im Gemarkungsgebiet vorzulegen. Sollte zum Zeitpunkt der Um-/Entwidmung ein positiver Saldo hinsichtlich der Gewerbeausgleichsflächen vorhanden sein, ist eine entsprechende Verrechnung darzulegen; ein Negativsaldo darf nicht länger als 12 Monate nach der letzten Verrechnungsdarlegung bestehen bleiben. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.
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11.10.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 13 - zurückgestellt |
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Der Antrag bleibt im Geschäftsgang und wird geschoben.
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23.11.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 8 - (offen) |
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24.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 8 - zur Kenntnis genommen |
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Herr Kruger bittet Herrn Spieß, die Sitzungsleitung zu übernehmen und begründet den Antrag. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus. Der Antrag wird gegebenenfalls in den nächsten Tagen als erledigt erklärt.
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29.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 8 - (offen) |
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06.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 9 - (offen) |
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TOP 9 wird nicht aufgerufen.
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07.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 9 - zurückgezogen |
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Nach einer kurzen Erläuterung durch den Vorsitzenden der FDP-Fraktion Herrn Kruger wird der Antrag als erledigt erklärt.
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09.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 9 - (offen) |
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Der Antrag wurde in der Sitzung am 07.12.2016 für erledigt erklärt.
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Ö 13 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme des Ist-Zustand: Gewerbegebiet A27 östlich der Odenwaldstraße |
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FDP/0224/16 |
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Ö 14 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Veränderung der Ortseinfahrt Nieder-Röder Straße |
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SPD/0216/16 |
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Ö 15 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark: Essbare Stadt |
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SPD/0217/16 |
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Ö 16 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Jägerhaus |
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FDP/0226/16 |
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Ö 17 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 18 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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