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Auszug - Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: 1. Nachtrag zur Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel  

 
 
5. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 07.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0070/14-1 Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße:

1. Nachtrag zur Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Aktenzeichen:I/6/1/610-102/A48Bezüglich:
VO/0070/14
Federführend:Fachbereich 6   
 
Beschluss


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Schütz von der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG)

 

Nach einführenden Worten durch Herrn Bürgermeister Kern erläutert Herr Schütz den Stand der Verhandlungen und die Probleme mit den Eigentümern der „Gaswerkgrundstücke“.

Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 1. Nachtrag zu Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel.

 

Die neue Gebietsfestlegung verzichtet auf die zur Mainzer Straße hin gelegenen Flächen und reicht im Norden bis zum „Alten Seeweggraben“. Als Ankaufspreis werden 95 €/m² beschlossen.

 

Es erfolgt keine Abstimmung.

 

Die Abstimmung soll in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 08.09.2016 erfolgen.

In der Stadtverordnetenversammlung soll dieser Punkt ohne Aussprache behandelt werden.