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Tagesordnung - 37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 17.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Sachstand betreffend die Straßenbeleuchtung (Anfrage)  
FDP/0227/15  
Ö 4  
Gesamt-Konzept zum Abbau des Sanierungsstaus bei den städtischen Straßen  
SPD/0190/15  
Ö 5  
Antrag auf "Auslobung einer Prämierung für energieeffizientes, nachhaltiges Bauen und Sanieren"
Enthält Anlagen
VO/0041_1/15  
Ö 6  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes "A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II)"- Ober-Roden eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
Enthält Anlagen
VO/0207/15  
Ö 7  
Bebauungsplan "A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II) - Ober-Roden" Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0208/15  
Ö 8  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 271/2, Carl-Benz-Straße 1 mit 1.599 qm
VO/0220/15  
Ö 9  
Überprüfung der wirtschaftlichen Betätigung  
VO/0221/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 und § 121 Absatz 7 HGO entspricht.

Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    05.11.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 und § 121 Absatz 7 HGO entspricht.

Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht.

 

Der Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfehlen der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    17.11.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 und § 121 Absatz 7 HGO entspricht.

Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                                          CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:                                          /

Enthaltung:                                          /

 

Ö 10  
Mobilisierung von Baulandreserven für den sozialen Wohnungsbau  
SPD/0225/15  
Ö 11  
Städtische Grundstücke für weiteren Wohnungsbau nutzen  
SPD/0226/15  
Ö 12  
Erster Nachtragshaushalt 2015  
Enthält Anlagen
VO/0240/15  
Ö 13  
Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag)  
CAL/0249/15