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Sachverhalt/Begründung: Nachdem über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 08. Juni 2015 bis 10. Juli 2015 beschlossen worden ist und sich hieraus keine Planänderungen ergeben, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), das durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI. I S.1474) geändert worden ist, den Babauungsplan „A21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II) – Ober-Roden“ als Satzung. Zugrunde gelegt wird der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 08.Juni 2015 bis 10. Juli 2015 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungsnahmen.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Max-Planck-Straße und im Süd-Osten durch den Erdkautenweg begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage 1: Plan des Geltungsbereiches weitere Unterlagen siehe VO 0207/2015
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