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Vorlage - CAL/0249/15  

 
 
Betreff: Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
17.11.2015 
37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
25.11.2015 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.11.2015 
52. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Mit der Bereitstellung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau hat sich die Stadtverordnetenversammlung schon mehrfach befasst. Grundsätzlich sind sich alle Fraktionen darin einig, dass Handlungsbedarf besteht.

Was die Mobilisierung von geeigneten Flächen angeht, ist die Koalition der Auffassung, dass dezentrale Einheiten der ausgewogenen Wohnstruktur im Stadtgebiet Rechnung tragen und insgesamt förderlich sind.
 



Beschlussvorschlag:
 

Der in der 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.10.2014 einstimmig gefasste Beschluss „Änderung zum Antrag der SPD-Fraktion "Sozialwohnungen" vom 15.09.2014 - modifiziert mit Vorlage der SPD-Fraktion vom 02.10.2014wird wie folgt modifiziert:

 

  1. Das Hearing beim Landkreis Offenbach am 5. November hat zunächst ausreichend Grundlageninformationen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung gestellt. Das beschlossene Expertenhearing zum Sozialen Wohnungsbau in Rödermark kann daher entfallen.

 

 

 

 

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt unter Hinzuziehung von Expertenwissen der Wohnungsbaugesellschaften zu prüfen, ob die folgenden Standorte im Stadtgebiet für die Durchführung von öffentlich gefördertem (sozialen) Wohnungsbau geeignet sind:

 

  • Babenhäuser Straße Ecke Am Motzenbruch (Kita Motzenbruch)
  • Lessingstraße Ecke Schillerstraße (Kita Lessingstraße) – hier schwerpunktmäßig besondere Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenhaus oder Seniorengerechtes Wohnen
  • Teile des „Perlite Geländes“ am Ender der Straße „Am Schwimmbad“
  • Teile des „Gaswerk Geländes“ an der Mainzer Straße
  • Teile des Areals an der Kapellenstraße (Disco Ruine)
  • Teile der östliche – bislang unbeplanten - Straßenseite der Seligenstädter Straße
  • Teile des Areals ehemalige Seniorenwohnanlage „Am Mühlengrund“

 

 

  1. Weiter soll geprüft werden:

 

  • unter welchen Bedingungen und finanziellen Auswirkungen auf den dargestellten Arealen öffentlich geförderter (sozialer) Wohnungsbau möglich ist. Hierbei sind strategische Partnerschaften mit gemeinnützigen, caritativen und privaten Investoren in Erwägung zu ziehen.
  • Für welche Zielgruppen besonderer Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen besteht.
  • Einen möglichen besonderen Bedarf an barrierefreiem oder generationenübergreifendem Wohnraum darzustellen.
  • Darzustellen, ob in den Ortskernen von Ober-Roden und Urberach Flächenpotentiale für geförderten Wohnungsbau vorhanden sind und unter welchen Rahmenbedingungen diese mobilisiert werden könnten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: