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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine grundsätzliche Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus in der Stadt Rödermark durch den Beschluss vom 23.6.2015 bejaht. Mit den regionalen Wohnungsbaugesellschaften sollten hierzu Gespräche geführt werden.
Da die Ausweisung von neuen Flächen auch für den sozialen Wohnungsbau nur mittelfristig umgesetzt werden kann, ist es jetzt erforderlich, die grundsätzlichen Weichenstellungen dafür vorzunehmen.
Die Entscheidung über die Auswahl von neuen Bauflächen sollte davon abhängig gemacht werden, ob an den ausgewählten Standorten zumindest ein Anteil von 40% dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann, mit dem Ziel, für alle berechtigten Familien der Stadt Wohnraum mit Sozialbindung zu schaffen. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die Erschließung einer bisher noch nicht genutzten Wohnbaufläche für den Sozialen Wohnungsbau vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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