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Sachverhalt/Begründung: Mit Datum 07. Mai 2013 wurde beschlossen, den Bebauungsplan „A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II)“ – Ober-Roden aufzustellen. Im Bereich der Bebauungspläne A 21.1, A 21.2 und A 21.3 ist teilweise als Art der baulichen Nutzung ein „Industriegebiet“ festgesetzt, was jedoch durch die Ansiedlung der Betriebe nicht umgesetzt wurde, sodass der Bebauungsplan A 21.4 teilweise eine Änderung der oben genannten Bebauungspläne vorsieht. Ziel der Überplanung durch den Bebauungsplan „A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II)“ ist eine klare Abgrenzung von Teilarealen - Industriegebiet- und Gewerbegebiet.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes hat vom 08.Juni 2015 bis zum 10. Juli 2015 stattgefunden. Beschlussvorschlag: Die Anregungen und Bedenken von Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange sind in den Anlagen beigefügt, über die eine Abstimmung erfolgt.
Abstimmungsergebnis: Stellungnahmen nach § 4 (2) sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Anlage 1: Stellungnahme aus der Offenlegung Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan Anlage 3: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlage 4: Umweltbericht Anlage 5: Bebauungsplan „A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II)“ – Ober-Roden Anlage 6: Textliche Festsetzungen |
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