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Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 und § 121 Absatz 7 HGO entspricht. Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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