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Tagesordnung - 36. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 36. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 08.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2)  
Enthält Anlagen
VO/0141/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe nachstehend).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu sichern. Die zusätzliche Ausbreitung von Einzelhandelsnutzungen – über den Bestand hinaus – widerspricht dieser Zielsetzung und soll daher unterbunden werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

 

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Geltungsbereichgenordet, ohne Maßstab

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    08.07.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Herr Adler vom Planungsbüro Fischer erläutert die Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes und der damit verbunden Veränderungssperre.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe nachstehend).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu sichern. Die zusätzliche Ausbreitung von Einzelhandelsnutzungen – über den Bestand hinaus – widerspricht dieser Zielsetzung und soll daher unterbunden werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

 

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 21.5 „rdlich des Rödermarkrings“

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Geltungsbereichgenordet, ohne Maßstab

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                            CDU, ALG

Ablehnung:                            FDP

Enthaltung:                            SPD, FWR

 

   
    09.07.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “rdlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe nachstehend).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu sichern. Die zusätzliche Ausbreitung von Einzelhandelsnutzungen über den Bestand hinaus widerspricht dieser Zielsetzung und soll daher unterbunden werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

 

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

umlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 21.5 „rdlich des Rödermarkrings“

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Geltungsbereichgenordet, ohne Maßstab

 

 

Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 sollen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam aufgerufen werden.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung bei Enthaltung der SPD-Fraktion, einem Fraktionsmitglied der CDU-Fraktion und Ablehnung der FDP-Fraktion, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    21.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - zurückgestellt
   

Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 werden von der Tagesordnung abgesetzt und in den Oktober verschoben. Dies betrifft auch die vorliegenden Änderungsanträge.

Ö 3  
Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings"  
Enthält Anlagen
VO/0142/15  
Ö 4  
Neufassung des Antrages der Fraktion der Freien Wähler vom 25.04.2015: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft  
FWR/0146/15  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Flächenplanung  
CAL/0147/15  
Ö 6  
Antrag der FDP-Fraktion: Vorbereitung, Aufstellungsbeschluss "Nördlich der Kapellenstraße"  
FDP/0124/15  
Ö 7  
Antrag der FDP-Fraktion: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Südwestlich der Kinzigstraße"  
FDP/0125/15  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Antrag auf Abweichung vom regionalen Flächennutzungsplan: "Am Kühhof"  
FDP/0126/15  
Ö 9  
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 344, Karl-May-Weg 12 mit 690 m²  
VO/0118/15  
Ö 10  
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 11 Nr. 375, Gothaer Straße 23 mit 672 m²  
VO/0131/15  
Ö 11  
Stellungnahme der Stadt Rödermark zum Nahverkehrsplan 2016 ff des Landkreis Offenbach  
VO/0143/15  
Ö 12  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Runder Tisch Radverkehr in Rödermark  
CAL/0138/15  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Die Rodau in der Ortslage von Ober-Roden erlebbarer machen  
CAL/0144/15  
Ö 14  
Antrag der SPD-Fraktion: Verbesserung der Fahrradüberquerung Rödermarkring/Kapellenstraße in Richtung Messenhausen  
Enthält Anlagen
SPD/0145/15  
Ö 15  
Berichtsantrag der SPD-Fraktion: Nutzungsmöglichkeiten und -einschränkungen Kinderwaldstadt am Eulerweg  
SPD/0148/15  
Ö 16  
Antrag der SPD-Fraktion: WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark  
SPD/0024/15  
Ö 17     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 18  
Mitteilungen und Anfragen