Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.07.2015 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“ beschlossen.
Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtverordnetenversammlung für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB.
(Siehe Anlage)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, ALG Ablehnung: FDP Enthaltung: SPD, FWR
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||