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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4. Änderung |
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VO/0070/15 |
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Ö 3 |
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Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn"
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen und Bedenken |
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VO/0080/15 |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn", Satzungsbeschluss |
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VO/0081/15 |
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Ö 5 |
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Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau" |
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VO/0076/15 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt: - die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „An der Rodau“.
- Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
- Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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06.05.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt: - die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „An der Rodau“.
- Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
- Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, ALG, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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07.05.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt: - die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „An der Rodau“.
- Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
- Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es findet keine Abstimmung statt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an.
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19.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Nach der Begründung durch den Bürgermeister und den Stellungnahmen einzelner Fraktion lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage des Magistrates abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt: - die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „An der Rodau“.
- Planziel des Bebauungsplanes „An der Rodau“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen; sowie von mehrfach gegliederten öffentlichen und privaten Grünflächen zur Neuordnung des Festplatzes und der Schaffung von Planungsrecht für die naturnahe Gestaltung der Rodau und der bestehenden Kleingärten.
- Die Stadt Rödermark stellt beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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Ö 6 |
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Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft |
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FWR/0085/15 |
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Ö 7 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Verkehrssituation Ortseinfahrten Messenhausen |
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SPD/0083/15 |
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Ö 8 |
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Berichtsantrag der SPD-Fraktion: "Staarnern Kutsch" |
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SPD/0090/15 |
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Ö 9 |
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Geplante Veranstaltung des HSE-Regionalmanagements: "Straßenbeleuchtungskonzept" |
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Ö 10 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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