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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4. Änderung |
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VO/0070/15 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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06.05.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 2 - ungeändert beschlossen |
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Nach den Erläuterungen durch Herrn Adler vom Planungsbüro Fischer erfolgt eine kurze Diskussion insbesondere zu den Themen Biotop- und Artenschutz, Altstandorte, Altlasten, Vergnügungsstätten, Wohnnutzung, Veränderungssperre und Rückstellung von Baugesuchen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, ALG, SPD, FWR Ablehnung: Enthaltung: FDP
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07.05.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen. Es erfolgt keine Abstimmung. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie an. Die Beratung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.
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19.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Die Beschlussfassung zu diesem TOP erfolgt ohne Aussprache. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II), 4.Änderung“ zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit 8. Juni 2015 bis 10. Juli 2015. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: / Enthaltung: FDP
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Ö 3 |
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Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn"
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen und Bedenken |
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VO/0080/15 |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan A 30 "An der Eisenbahn", Satzungsbeschluss |
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VO/0081/15 |
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Ö 5 |
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Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Festplatzes Ober-Roden, Bebauungsplanentwurf "An der Rodau" |
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VO/0076/15 |
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Ö 6 |
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Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft |
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FWR/0085/15 |
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Ö 7 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Verkehrssituation Ortseinfahrten Messenhausen |
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SPD/0083/15 |
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Ö 8 |
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Berichtsantrag der SPD-Fraktion: "Staarnern Kutsch" |
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SPD/0090/15 |
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Ö 9 |
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Geplante Veranstaltung des HSE-Regionalmanagements: "Straßenbeleuchtungskonzept" |
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Ö 10 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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