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Tagesordnung - 28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 07.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0157/14-1  
Ö 4.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: "Änderung der Hauptsatzung"  
FDP/0225/14  
Ö 5  
Änderung der Satzung der "Stiftung Rödermark (Ober-Rodener Spendung)"  
Enthält Anlagen
VO/0174/14  
Ö 6  
Städtebaulicher Vertrag Teil 2 zum Planvorhaben "Westlich des Bahnhofs"  
VO/0184/14  
Ö 7  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 386/2 mit 307 m² sowie den dazugehörigen KFZ-Stellplätzen Nr. 386/8 mit 33 m² zuzüglich 1/5-tel Miteigentumsanteil an der Gemeinschaftsfläche 386/11 und 1/4-tel Miteigentumsanteil von 386/10 zusammen 64 m² Erich-Kästner-Straße 38C - Projekt "Junge Familien"  
VO/0190/14  
Ö 8  
Verkauf der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 346 Erich-Kästner-Straße 19 mit 671 m² und Nr. 347 Karl-May-Weg 10 mit 694 m²  
VO/0200/14  
Ö 9  
Jahresabschluss 2013  
Enthält Anlagen
VO/0197/14  
Ö 9.1  
Jahresabschluss 2013  
Enthält Anlagen
VO/0197/14_1  
Ö 10  
Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2014  
Enthält Anlagen
VO/0191/14  
Ö 11  
Antrag der SPD-Fraktion: Sozialwohnungen  
SPD/0207/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird daher aufgefordert,

 

a)      Stellen im Stadtgebiet zu eruieren, die sich für einen sozialen Wohnungsbau in besonderer Weise eignen. Bei der Suche nach geeigneten Flächen sollte der Parameter der Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen Berücksichtigung finden. Ebenso die Anforderungen an ein barrierefreies Bauen und Wohnen, der sorgsame Umgang mit Grund und Boden sowie der Einsatz ressourcenschonender und energieeffizienten Bauweisen. Die Nachfrageentwicklung nach generationenübergreifenden und mit der gesundheitlichen Versorgung in Zusammenhang stehenden Wohnformen wären ebenso wünschenswert.

 

b)      nach der Prüfung geeigneter Stellen darzustellen, unter welchen Bedingungen und finanziellen Auswirkungen ein weiterer sozialer Wohnungsbau unter o.g. Aspekten in Rödermark möglich ist. Hierbei sind strategische Partnerschaften mit Investoren wünschenswert und in Erwägung zu ziehen.

 

c)       im Zusammenhang mit der Sicherung der Zweckbestimmungen des vorhandenen sozialen Wohnraums einmal jährlich die Anspruchs-voraussetzungen für subventionierte Wohnungen zu überprüfen und hierüber einen Evaluierungs-Bericht der Stadtverordnetenversammlung nach der jeweiligen Sommerpause vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    23.09.2014 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 2 - zurückgestellt
   

Herr Stefan Junge begründet den Antrag.

 

Der Erste Stadtrat, Herr Rotter, betont, dass die Stadt Rödermark die Schaffung von Sozialwohnungen nicht kategorisch ausschließt, weist jedoch darauf hin, dass keine geeigneten Wohnbaugrundstücke im Bestand der kommunalen Betriebe Rödermark sind. Außerdem wurden seit 2010 36 barrierefreie Sozialwohnungen errichtet bzw. finanziell unterstützt. Weitere diesbezügliche Aktivitäten sind aus eigener Kraft weder finanziell noch personell zu stemmen.

 

In diesem Zusammenhang gibt Herr Rotter den unter TOP 10 vorgesehen Bericht zur Flüchtlingssituation:

 

Die städtischen Wohnungen, die derzeit frei werden, werden mit Flüchtlingen belegt. Die Unterbringung von Flüchtlingen in freien Privatwohnungen gestaltet sich äert schwierig, da diese überteuert sind. Bezüglich des leerstehenden Hauses in der Odenwaldstr. 60 (frühere Polizeistation) gibt es diesbezügliche Gespräche, ein Ergebnis steht allerdings noch aus. Derzeit ist es so, dass viele Kommunen Wohnungen freihalten, es aber zu Leerständen kommt, weil von Gießen aus die Verteilung nicht reibungslos abläuft. Dies ist besser zu organisieren. Auf Sozialdezernenten-Ebene werden Bestrebungen dahingehend angestellt, die Verteilung der Flüchtlinge besser zu steuern. In Rödermark wurden bisher alle uns zugewiesenen Flüchtlinge untergebracht. Für die künftige Unterbringung werden allerdings Investitionen zu tätigen sein: Ein Thema in diesem Rahmen sind mobile Wohnanlagen. Da aber keine städtischen Mittel vorhanden sind, wird auch versucht werden, mit Investoren diesen Bedarf abzudecken.

 

Einvernehmlich wird festgestellt, dass die Unterbringung von Flüchtlingen nicht dazu führen darf, dass der schon vorhandene Bedarf an Sozialwohnungen unbeachtet bleibt. Genauso einig ist man sich jedoch auch darin, dass es kaum möglich sein wird, die Vermischung der Problematik „Schaffung Wohnraum für Flüchtlinge/Schaffung von Sozialwohnungen für andere Bedürftige“ zu verhindern.

 

Nach Abwägung all dieser Argumente zieht der Antragsteller seinen Antrag vorerst zurück. Es soll vor Weiterbehandlung eine nochmalige fraktionsinterne Beratung stattfinden.

   
    24.09.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - zurückgestellt
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird daher aufgefordert,

 

a)      Stellen im Stadtgebiet zu eruieren, die sich für einen sozialen Wohnungsbau in besonderer Weise eignen. Bei der Suche nach geeigneten Flächen sollte der Parameter der Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen Berücksichtigung finden. Ebenso die Anforderungen an ein barrierefreies Bauen und Wohnen, der sorgsame Umgang mit Grund und Boden sowie der Einsatz ressourcenschonender und energieeffizienten Bauweisen. Die Nachfrageentwicklung nach generationenübergreifenden und mit der gesundheitlichen Versorgung in Zusammenhang stehenden Wohnformen wären ebenso wünschenswert.

 

b)     nach der Prüfung geeigneter Stellen darzustellen, unter welchen Bedingungen und finanziellen Auswirkungen ein weiterer sozialer Wohnungsbau unter o.g. Aspekten in Rödermark möglich ist. Hierbei sind strategische Partnerschaften mit Investoren wünschenswert und in Erwägung zu ziehen.

 

c)      im Zusammenhang mit der Sicherung der Zweckbestimmungen des vorhandenen sozialen Wohnraums einmal jährlich die Anspruchs-voraussetzungen für subventionierte Wohnungen zu überprüfen und hierüber einen Evaluierungs-Bericht der Stadtverordnetenversammlung nach der jeweiligen Sommerpause vorzulegen.

 

Dieser Punkt wurde bereits in der FSIK-Sitzung am 23.09.2014 behandelt.

Die Vorlage wird geschoben.

 

   
    25.09.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 10 - zurückgestellt
   

Herr Erster Stadtrat Rotter teilt auf Frage aus dem Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur mit, dass das Gesetz über Fehlbelegungsabgabe am 30.06.2011 abgelaufen ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird daher aufgefordert,

 

a)      Stellen im Stadtgebiet zu eruieren, die sich für einen sozialen Wohnungsbau in besonderer Weise eignen. Bei der Suche nach geeigneten Flächen sollte der Parameter der Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen Berücksichtigung finden. Ebenso die Anforderungen an ein barrierefreies Bauen und Wohnen, der sorgsame Umgang mit Grund und Boden sowie der Einsatz ressourcenschonender und energieeffizienten Bauweisen. Die Nachfrageentwicklung nach generationenübergreifenden und mit der gesundheitlichen Versorgung in Zusammenhang stehenden Wohnformen wären ebenso wünschenswert.

 

b)     nach der Prüfung geeigneter Stellen darzustellen, unter welchen Bedingungen und finanziellen Auswirkungen ein weiterer sozialer Wohnungsbau unter o.g. Aspekten in Rödermark möglich ist. Hierbei sind strategische Partnerschaften mit Investoren wünschenswert und in Erwägung zu ziehen.

 

c)      im Zusammenhang mit der Sicherung der Zweckbestimmungen des vorhandenen sozialen Wohnraums einmal jährlich die Anspruchs-voraussetzungen für subventionierte Wohnungen zu überprüfen und hierüber einen Evaluierungs-Bericht der Stadtverordnetenversammlung nach der jeweiligen Sommerpause vorzulegen.

 

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Empfehlung aus.

   
    07.10.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - zurückgezogen
   

 

Ö 11.1  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Sozialwohnungen  
SPD/0221/14  
Ö 11.2  
Änderung zum Antrag der SPD-Fraktion "Sozialwohnungen" vom 15.09.2014- modifiziert mit Vorlage der SPD-Fraktion vom 02.10.2014  
CAL/0226/14  
Ö 12  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Sicherstellung einer Vergabepraxis von Plätzen an Gymnasien im Kreis Offenbach ohne Benachteiligung Rödermärker Kinder
CAL/0208/14  
Ö 12.1  
Sicherstellung einer Vergabepraxis von Plätzen an Gymnasien im Kreis Offenbach ohne Benachteiligung Rödermärker Kinder     CAL/SPDFDP/0227/14_1  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Apfelweinkultur  
CAL/0209/14