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Vorlage - SPD/0207/14  

 
 
Betreff: Sozialwohnungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
23.09.2014 
22. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
24.09.2014 
30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.09.2014 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.10.2014 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Wie wir aus der Antwort auf unsere parlamentarische Anfrage erfahren haben verfügt die Stadt Rödermark über 55 Sozialwohnungen. Der Bedarf ist offenbar aber viel höher. Insgesamt  82 Einzelpersonen, Paare und Familien warten derzeit in Rödermark auf die Zuweisung eine Sozialwohnung. Elf Bewerber sind Alleinerziehende mit einem Kind, sechs sind Alleinerziehende mit mehreren Kindern, sieben sind Paare ohne und zehn mit einem Kind. Dazu kommen 15 Singles und elf alte Menschen. Das Gros der Suchenden besteht jedoch aus Paaren mit mehreren Kindern. Hier warten 22 auf eine Sozialwohnung.

 

Unbefriedigend findet der Antragsteller auch die Tatsache, dass seit Wegfall der Überprüfung der so genannten Fehlbelegungsabgabe die Stadtverwaltung auch nicht mehr überprüft, ob die Mieter subventionierter Wohnungen überhaupt darauf einen Anspruch haben. Das Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen lässt eine Überprüfung der Fördervoraussetzungen oder zur Sicherung der Zweckbestimmungen des Wohnraums unseres Erachtens durchaus zu.

 

Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen haben bei der Wohnungssuche - egal, ob staatlich gefördert oder frei finanziert – derzeit die größten Probleme. Gebraucht werden vor allem bezahlbare Wohnungen.

 

Die vorrangigen Ziele der sozialen Wohnraumförderung sind, die Bildung von Wohneigentum zu unterstützen, Mietwohnraum für Haushalte bereitzustellen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demografischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten, barrierefreie Wohnmöglichkeiten zu schaffen und zu erhalten sowie die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren zu erhalten und zu stärken.

Im Rhein-Main-Gebiet wachsen jedoch die Mieten derzeit explosionsartig und sind teilweise schon für Normalverdiener kaum noch finanzierbar. Die Zahl der Menschen, die volle acht Stunden arbeiten und dennoch Transferleistungen bekommen, steigt auch deshalb enorm an. Die Bezieher kleiner und sogar mittlerer Renten können bedarfsgerechte Wohnungen nur noch mit größten Schwierigkeiten bezahlen.

 

Aus Sicht der SPD ist unabhängig von der Tatsache - ob nun Schutzschirmkommune oder nicht - eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum eine Grundaufgabe kommunaler Politik. Dieses zwingt angesichts der eingangs erwähnten Zahlen aus Sicht der SPD zum Handeln.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird daher aufgefordert,

 

a)      Stellen im Stadtgebiet zu eruieren, die sich für einen sozialen Wohnungsbau in besonderer Weise eignen. Bei der Suche nach geeigneten Flächen sollte der Parameter der Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen Berücksichtigung finden. Ebenso die Anforderungen an ein barrierefreies Bauen und Wohnen, der sorgsame Umgang mit Grund und Boden sowie der Einsatz ressourcenschonender und energieeffizienten Bauweisen. Die Nachfrageentwicklung nach generationenübergreifenden und mit der gesundheitlichen Versorgung in Zusammenhang stehenden Wohnformen wären ebenso wünschenswert.

 

b)      nach der Prüfung geeigneter Stellen darzustellen, unter welchen Bedingungen und finanziellen Auswirkungen ein weiterer sozialer Wohnungsbau unter o.g. Aspekten in Rödermark möglich ist. Hierbei sind strategische Partnerschaften mit Investoren wünschenswert und in Erwägung zu ziehen.

 

c)       im Zusammenhang mit der Sicherung der Zweckbestimmungen des vorhandenen sozialen Wohnraums einmal jährlich die Anspruchs-voraussetzungen für subventionierte Wohnungen zu überprüfen und hierüber einen Evaluierungs-Bericht der Stadtverordnetenversammlung nach der jeweiligen Sommerpause vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: