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Vorlage - VO/0197/14  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/Bt/J
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.09.2014 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.10.2014 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2013_Gremien  

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.

 

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

 

Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde vom Rechnungs-prüfungsamt geprüft und am 11. Juli 2014 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der Jahresabschluss 2013 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.963.551,28 Euro aus, dem ein Planansatz 2013 in Höhe von 7.392.009,12 Euro gegenübersteht. Dies entspricht einer Ergebnisverbesserung um 46,4 %.

 

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 49.591.562,50 Euro auf 36.982.423,88 Euro reduziert. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Darlehensablösung durch die Teilnahme am Entschuldungsfonds Hessen (Schutzschirm) in Höhe von 12.260.962 Euro.

 

Die Darlehensablösung wirkt sich entsprechend auf die positive Entwicklung des Eigenkapitals aus, das sich auf 63.095.925,47 Euro erhöht hat. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (SchuSV) wurde § 9 Abs 2 und 3 angewendet. Der Betrag der langfristigen Darlehen in Höhe von 2.212.800 Euro wurde gegen die Nettoposition gebucht, so dass sich die Nettoposition auf 88.905.327,08 erhöht hat. Der Restbetrag der Umschuldung in Höhe von 10.048.162 Euro wurde mit den Jahresfehlbeträgen verrechnet.

 

Jahresfehlbetrag aus 2008                2.120.904,53

Jahresfehlbetrag aus 2009                6.295.219,09

Jahresfehlbetrag aus 2010 - Teil-                 1.632.038,38

Gesamt              10.048.162,00

 

Aufgrund der Verrechnung der Jahresfehlbeträge 2008 und 2009 findet in diesem Jahr
§ 25 Abs. 3 GemHVO (Verrechnung des Jahresverlustes 2008 mit der Nettoposition) keine Anwendung. Die Jahresverluste der Jahre 2010-2012 wurden gemäß den Regelungen zum Haushaltsausgleich fünf Jahre auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Magistrat empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 3.963.551,28 Euro gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

 

In der Summe der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit konnte ein Überschuss in Höhe von 3.249.899,87 Euro erzielt werden, der nahezu ausschließlich aus Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen (Grundstückswert, Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag und Gewinn aus Grundstücksverkäufen) resultiert. Der Überschuss könnte für in der Zukunft anstehende Investitionen Verwendung finden, damit langfristige Investitionsdarlehen vermieden werden können. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass eine Nettoneuverschuldung nicht zulässig ist und die maximal zulässige Darlehensaufnahme pro Jahr bei etwa 0,5 Millionen Euro liegt. Da der Investitionsüberschuss im Wesentlichen aus dem Baugebiet „An den Rennwiesen“ resultiert, wird vorgeschlagen, den größten Anteil wieder für die Erschließung des Baugebietes zu verwenden.

 

Der Investitionsüberschuss aus dem Jahr 2013 könnte auf einem Tagegeldkonto angelegt und wie folgt verwendet werden:

 

ca.    395.000 Euro              Finanzierung der aus Einzahlungen nicht gedeckten
Haushaltsreste 2013

ca.    523.000 Euro              Erschließungsmaßnahmen Baugebiet „An den Rennwiesen“
(Straßenentwässerung und Regenrückhaltebecken;
Zahlung an die Kommunalen Betriebe)

ca. 1.300.000 Euro              Enderschließung Baugebiet „An den Rennwiesen“
(voraussichtlich im Jahr 2018)

ca.     900.000 Euro              Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen und
Baumaßnahmen (Fachbereich 6)

ca.     100.000 Euro              Spielplatz „An den Rennwiesen“ (Fachbereich 6)

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 11. Juli 2014 versehenen Jahresabschluss 2013 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Der Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 3.963.551,28 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Investitionsüberschuss aus dem Jahr 2013 in Höhe von 3.249.899,87 Euro wird auf einem Tagegeldkonto angelegt, findet zwischenzeitlich als Kassenbestands-verstärkung Verwendung und wird wie folgt verwendet:

 

ca.   395.000 Euro                            Finanzierung der aus Einzahlungen nicht gedeckten
Haushaltsreste 2013

ca.    523.000 Euro              Erschließungsmaßnahmen Baugebiet „An den Rennwiesen“
(Straßenentwässerung und Regenrückhaltebecken;
Zahlung an die Kommunalen Betriebe)

ca. 1.300.000 Euro              Enderschließung Baugebiet „An den Rennwiesen“
(voraussichtlich im Jahr 2018)

ca.     900.000 Euro              Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen und

              Baumaßnahmen (Fachbereich 6)

ca.     100.000 Euro              Spielplatz „An den Rennwiesen“ (Fachbereich 6)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen

 

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

über die Prüfung des Jahresabschlusses der

Stadt Rödermark zum 31. Dezember 2013;

Jahresabschluss 2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2013_Gremien (2225 KB)